24-Stunden-Betreuung
Eine „24-Stunden-Betreuung“ gibt es rechtlich nicht – wohl aber eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt. Für viele Familien ist das der Weg, der ein Leben zu Hause noch möglich macht. Diese Seite erklärt die drei Modelle, ihre rechtlichen Fallstricke und worauf es im Alltag ankommt.
Eine „24-Stunden-Betreuung“ gibt es rechtlich nicht. Kein Mensch darf rund um die Uhr arbeiten – das verbietet das Arbeitszeitgesetz. Was tatsächlich angeboten wird, ist eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt und tagsüber verfügbar ist.
Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 klargestellt: Auch Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit und muss mit dem Mindestlohn vergütet werden. Angebote, die eine echte Rundumbetreuung zum Billigpreis versprechen, sind deshalb unseriös – und für Sie als Auftraggeber riskant. Für die Nacht braucht es eine gesonderte Lösung.
Was eine Betreuungskraft leisten darf – und was nicht
- Hauswirtschaft: kochen, waschen, putzen, einkaufen
- Gesellschaft leisten, Gespräche, Spaziergänge, Beschäftigung
- Begleitung zu Terminen und Behörden
- Anwesenheit und Aufsicht, besonders bei Demenz
- Einfache Unterstützung bei Körperpflege, Anziehen, Essen und Mobilität – je nach Qualifikation
- Medikamente stellen und verabreichen
- Insulin spritzen, Blutzucker medizinisch beurteilen
- Verbände wechseln, Wunden versorgen
- Kompressionsstrümpfe anziehen (verordnete Behandlungspflege)
- Katheter- und Sondenversorgung
Daraus folgt fast immer: Eine Betreuungskraft und ein ambulanter Pflegedienst. Die Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung – unabhängig davon, wer sonst im Haushalt hilft, und auch ohne Pflegegrad.
Die drei Modelle – und ihre Risiken
1. Entsendemodell (der Regelfall)
Die Betreuungskraft ist bei einem Unternehmen im Ausland – meist in Polen, Rumänien oder Bulgarien – fest angestellt und wird nach Deutschland entsandt. Sie schließen einen Vertrag mit einer deutschen Vermittlungsagentur.
- Unbedingt verlangen: die A1-Bescheinigung. Sie belegt, dass die Kraft im Heimatland sozialversichert ist. Ohne sie können Sie für Sozialabgaben haften
- Ebenfalls schriftlich zusichern lassen, dass der deutsche Mindestlohn eingehalten und die Arbeitszeit korrekt erfasst wird
- Vorteil: Sie sind nicht Arbeitgeber und tragen kein Lohnrisiko
2. Selbstständige Betreuungskraft
Die Kraft arbeitet auf eigene Rechnung. Das klingt unkompliziert, ist aber der riskanteste Weg:
- Gefahr der Scheinselbstständigkeit. Wer nur einen Auftraggeber hat, in dessen Haushalt wohnt und dessen Weisungen folgt, ist meist nicht selbstständig. Stellt die Rentenversicherung das fest, drohen Nachzahlungen von Sozialabgaben für bis zu vier Jahre – an Sie
- Nur mit Nachweis mehrerer Auftraggeber und eigenständiger Arbeitsorganisation vertretbar
3. Direkte Anstellung im Privathaushalt
Sie werden Arbeitgeber – mit allem, was dazugehört: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, Sozialversicherung, Lohnsteuer, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeiterfassung, Unfallversicherung. Das ist der transparenteste, aber auch aufwendigste Weg. Ohne Lohnbüro oder Steuerberater kaum zu leisten.
Eine seriöse Agentur erkennen
- Beratung vor Ort im Haushalt, nicht nur am Telefon
- Schriftlicher Vertrag mit klarer Leistungsbeschreibung
- A1-Bescheinigung wird unaufgefordert vorgelegt
- Transparente Gesamtkosten inklusive Fahrt, Vertretung und Nebenkosten
- Fester Ansprechpartner, auch am Wochenende erreichbar
- Geregelte Vertretung bei Krankheit und beim Wechsel
- Angabe des Sprachniveaus – nachprüfbar, nicht nur „gute Deutschkenntnisse“
- Kündigungsfrist von wenigen Wochen
- Wirbt mit „24-Stunden-Pflege“ oder „Rundumbetreuung“
- Auffällig niedriger Preis
- Verspricht pflegerische Leistungen wie Medikamentengabe
- Drängt zu schnellem Vertragsschluss
- Keine A1-Bescheinigung, ausweichende Antworten dazu
- Hohe Vorauszahlung oder lange Vertragsbindung
- Nur ein Postfach, keine ladungsfähige Anschrift in Deutschland
Kostenlose, anbieterunabhängige Beratung gibt es bei den Verbraucherzentralen und im Pflegestützpunkt. Eine Stunde dort ist gut investiert, bevor ein Vertrag unterschrieben wird.
Was es kostet und wie man es finanziert
Die Kosten hängen stark von Modell, Qualifikation, Sprachniveau und Pflegeaufwand ab und liegen für die Betreuung im Haushalt in aller Regel im oberen vierstelligen Bereich pro Monat. Seriöse Anbieter nennen einen Gesamtpreis inklusive Anreise, Vertretung und Vermittlungsgebühr – lassen Sie sich alles schriftlich aufschlüsseln.
Was sich anrechnen lässt
- Pflegegeld ab Pflegegrad 2 – es darf frei verwendet werden
- Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für anerkannte Betreuungsangebote
- Verhinderungspflege für die Zeiten, in denen die Betreuungskraft im Heimaturlaub ist
- Steuerlich: haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse sind mit 20 % der Kosten absetzbar; darüber hinaus kommen außergewöhnliche Belastungen infrage – siehe Pflegekosten & Steuern
- Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wenn für das Zimmer der Betreuungskraft umgebaut werden muss – siehe Wohnung anpassen
Ein ehrlicher Vergleich: Rechnen Sie die Gesamtkosten gegen den Eigenanteil im Pflegeheim. Häufig liegen beide näher beieinander, als man denkt – die Entscheidung fällt dann nicht am Geld, sondern an der Frage, was für alle Beteiligten das bessere Leben ist.
Damit das Zusammenleben funktioniert
Hier scheitern die meisten Arrangements – nicht am Vertrag, sondern am Alltag. Eine fremde Person zieht in eine Wohnung ein, in der ein Mensch lebt, der Hilfe oft gar nicht will.
- Ein eigenes, abschließbares Zimmer mit Fenster ist Pflicht, kein Entgegenkommen. Dazu ein Bad, das mitbenutzt werden kann, und Internet für den Kontakt nach Hause
- Freizeit schriftlich regeln: mindestens ein freier Tag pro Woche und tägliche Pausen. Wer keine Erholung hat, hält nicht durch – und kündigt
- Aufgaben klar aufschreiben. Was gehört dazu, was nicht? Fensterputzen? Gartenarbeit? Betreuung des Hundes? Ungeklärtes wird zum Konflikt
- Den Pflegebedürftigen einbeziehen, bevor jemand einzieht. Wer vor vollendete Tatsachen gestellt wird, lehnt ab – und dann scheitert es
- Sprache realistisch einschätzen. Für Menschen mit Demenz ist die Verständigung entscheidend. Ein niedriges Sprachniveau ist kein Makel, aber es muss zur Situation passen
- Wechselrhythmus bedenken: Meist wechseln sich zwei Kräfte alle zwei bis drei Monate ab. Für Menschen mit Demenz ist jeder Wechsel eine Belastung – ein möglichst fester Zweier-Turnus ist besser als ständig neue Gesichter
- Angehörige bleiben in der Verantwortung. Eine Betreuungskraft ersetzt nicht die Familie: Arzttermine, Behörden, Medikamente und Entscheidungen bleiben Ihre Aufgabe
- Regelmäßig hinschauen. Unangekündigte Besuche sind kein Misstrauen, sondern Fürsorge – für beide Seiten
Wann dieses Modell nicht mehr trägt
Es gibt Situationen, in denen eine Betreuungskraft im Haushalt nicht die richtige Lösung ist – und es ist besser, das früh zu erkennen als nach dem dritten Abbruch:
- Wenn nachts regelmäßig Hilfe gebraucht wird – dafür ist das Modell nicht gemacht, und niemand hält es dauerhaft durch
- Bei umfangreicher Behandlungspflege, die täglich mehrfach anfällt
- Bei starker Weglauftendenz oder ausgeprägter nächtlicher Unruhe
- Wenn zwei Menschen im Haushalt zu versorgen sind
- Wenn die Wohnung keinen geeigneten Raum hergibt
Dann sind eine Pflege-Wohngemeinschaft, eine Kombination aus Tagespflege und Pflegedienst oder die stationäre Pflege die ehrlicheren Alternativen.
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Ambulante Pflege · Wohnformen im Alter · Pflegekosten & Steuern · Verhinderungspflege · Stationäre Pflege
Quellen
Neben meiner Erfahrung aus über 20 Jahren Altenpflege beruht diese Seite auf den folgenden Fachquellen. Die Links führen zum jeweiligen Original.
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten
- Mindestlohngesetz (MiLoG) – gesetzlicher Mindestlohn
- Urteil vom 24. Juni 2021 – 5 AZR 505/20 – Bundesarbeitsgericht: Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten ausländischer Betreuungskräfte
- Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit – Grundlage der A1-Bescheinigung
- § 7 SGB IV – Beschäftigung – Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit
Tobias Hoffmann – examinierter Pfleger, seit über 20 Jahren in der Altenpflege, Praxisanleiter und Qualitätsbeauftragter. Mehr über mich und woher die Inhalte kommen