Heimwahl-Checkliste
Zum Mitnehmen bei der Besichtigung – für jedes Haus ein Blatt. Mit den Fragen, die man vor Ort stellen sollte, und mit dem, worauf man achtet, während niemand hinschaut.
Heimwahl-Checkliste
Für die Besichtigung · pflege-kurz-und-leicht.de
Wie man ein Heim wirklich beurteilt
- Mindestens zweimal hingehen, davon einmal unangemeldet und einmal am späten Nachmittag oder am Wochenende – dann ist weniger Personal da, und man sieht den Normalbetrieb
- Die Nase und die Ohren mitnehmen. Wie riecht es? Wie klingt es? Wird gerufen, ohne dass jemand kommt?
- Auf die Bewohner schauen, nicht auf die Möbel. Sind sie gepflegt? Sitzen sie angezogen und mit Brille da? Wird mit ihnen gesprochen oder über sie?
- Mit dem Personal reden, nicht nur mit der Leitung. Fragen Sie eine Pflegekraft im Flur, wie lange sie schon hier ist. Die Antwort sagt viel über Fluktuation
- Probeessen vereinbaren. Essen ist Lebensqualität, jeden Tag
Hintergrund zu Kosten und Rechten unter Stationäre Pflege.
Erster Eindruck
- Geruch angenehm, keine Urin- oder Desinfektionsgerüche
- Hell, freundlich, keine Krankenhausatmosphäre
- Bewohner sind gepflegt und angemessen gekleidet
- Es wird mit Bewohnern gesprochen, nicht über sie
- Bewohner sind beschäftigt, nicht nur im Flur geparkt
- Personal wirkt zugewandt statt gehetzt
- Klingeln werden zügig beantwortet
- Garten oder Balkon vorhanden und zugänglich
Fragen an die Leitung
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Wie viele Pflegekräfte sind im Frühdienst, im Spätdienst und nachts je Wohnbereich? | |
| Wie hoch ist der Anteil examinierter Fachkräfte? | |
| Wie viele Leiharbeitskräfte werden eingesetzt? | |
| Wie lange arbeitet das Team im Durchschnitt schon hier? | |
| Gibt es feste Bezugspflegekräfte? | |
| Wie flexibel sind Aufsteh-, Essens- und Zubettgehzeiten? | |
| Welches Konzept gibt es für Menschen mit Demenz? | |
| Wie hält es das Haus mit freiheitsentziehenden Maßnahmen? Gibt es Niedrigflurbetten und Sensormatten? | |
| Wie wird Schmerz erfasst – auch bei Menschen, die sich nicht äußern können? | |
| Wie ist die ärztliche Versorgung geregelt? Kann der eigene Hausarzt bleiben? | |
| Gibt es Kooperationen mit Zahnarzt, Podologie, Therapeuten? | |
| Wie läuft die Begleitung am Lebensende? Gibt es Palliativ-Erfahrung? | |
| Wie und wann kann besucht werden? Dürfen Angehörige übernachten? | |
| Gibt es einen aktiven Bewohnerbeirat? | |
| Wie wird mit Beschwerden umgegangen? | |
| Darf eigenes Mobiliar mitgebracht werden? |
Kosten
- Alle Kosten schriftlich aufgeschlüsselt erhalten
- Heimvertrag zum Mitnehmen bekommen
- Kündigungsfristen geklärt
- Prüfbericht des Medizinischen Dienstes eingesehen
Was man vor der Besichtigung nachschauen kann
Bevor der erste Termin ansteht, lohnt sich eine halbe Stunde am Rechner. Vieles steht öffentlich zur Verfügung:
- Die Qualitätsdarstellung des Medizinischen Dienstes. Seit der Ablösung der alten Pflegenoten werden Ergebnisse zu Versorgungsbereichen wie Mobilität, Dekubitus, Stürzen und Gewichtsverlust veröffentlicht. Wichtig ist weniger die Einzelzahl als die Frage, wo eine Einrichtung deutlich vom Durchschnitt abweicht.
- Die Preisvergleichsliste der Pflegekasse. Pflegekassen müssen eine Übersicht der Leistungen und Preise der Einrichtungen in der Umgebung bereitstellen (§ 7 Abs. 3 SGB XI). Ein Anruf genügt – und man sieht sofort, wie der Eigenanteil im Vergleich liegt.
- Die Pflegenavigatoren der Krankenkassen mit Ausstattung, Plätzen und Schwerpunkten.
- Berichte der Heimaufsicht – je nach Bundesland einsehbar, manchmal auf Anfrage.
- Der eigene Eindruck aus dem Umfeld. Hausarztpraxen, ambulante Dienste und Apotheken in der Nachbarschaft wissen erstaunlich genau, wie es in welchem Haus läuft.
Den Eigenanteil richtig einzuschätzen ist der zweite wichtige Vorbereitungsschritt – wie er sich zusammensetzt, steht unter Pflegekosten und Stationäre Pflege.
Fragen, deren Antwort überprüfbar ist
Auf „Wie ist denn die Betreuung hier?“ bekommt man überall dieselbe freundliche Antwort. Nützlicher sind Fragen, bei denen man merkt, ob jemand ausweicht:
- „Wie viele Pflegekräfte sind im Spätdienst und im Nachtdienst für diesen Wohnbereich da – und für wie viele Bewohner?“ Die Nachtbesetzung ist die ehrlichste Zahl im ganzen Haus.
- „Wie hoch ist die Fachkraftquote aktuell, nicht auf dem Papier?“
- „Arbeiten Sie mit Leiharbeit, und wenn ja, in welchem Umfang?“ Viel Leiharbeit bedeutet wechselnde Gesichter – für Menschen mit Demenz ein erhebliches Problem.
- „Wie lange sind Ihre Mitarbeiter im Schnitt hier?“ Hohe Fluktuation zeigt mehr über ein Haus als jede Broschüre.
- „Wie halten Sie es mit Bettgittern und Gurten?“ Eine gute Antwort nennt Alternativen wie Niederflurbetten und Sensormatten, siehe Fixierungsfreie Pflege. Eine schlechte Antwort lautet „nur zur Sicherheit, mit Genehmigung“.
- „Wer entscheidet, wann jemand ins Bett kommt?“ Wenn um 18 Uhr die halbe Station liegt, ist das eine Organisationsentscheidung, keine Bewohnerentscheidung.
- „Wie läuft es, wenn jemand nicht mehr essen mag?“ Die Antwort zeigt die Haltung des Hauses zu Mangelernährung und zur Sterbebegleitung.
- „Was passiert nachts bei einem Notfall, und wer ist der ärztliche Ansprechpartner?“
- „Darf der Hausarzt bleiben?“ Freie Arztwahl gilt auch im Heim.
- „Wie werden Angehörige eingebunden – gibt es einen Beirat?“
Warnzeichen
- Kein unangemeldeter Besuch möglich. Ein gutes Haus hat kein Problem damit.
- Bewohner sitzen im Nachthemd im Aufenthaltsraum, ohne Brille, ohne Zahnprothese, mit ungekämmten Haaren.
- Klingeln, auf die lange niemand reagiert, und Rufen, das niemanden mehr aufschauen lässt.
- Über Bewohner wird in ihrer Anwesenheit gesprochen, in der dritten Person oder in Babysprache.
- Viele Bewohner im Rollstuhl mit Therapietisch oder mit hochgestellten Bettgittern.
- Angespanntes Personal, das keine Zeit für eine einzige Frage hat.
- Ausweichende Antworten auf Zahlen – Besetzung, Fluktuation, Eigenanteil.
- Druck, sofort zu unterschreiben, weil „der Platz sonst weg ist“.
Einzelne Beobachtungen sagen wenig – jedes Haus hat schlechte Tage. Auffällig wird es, wenn sich mehrere Punkte bei zwei Besuchen wiederholen.
Der Heimvertrag
Der Vertrag heißt korrekt Wohn- und Betreuungsvertrag und unterliegt dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Vor der Unterschrift lohnt ein Blick auf diese Punkte:
- Was genau ist im Preis enthalten? Unterschieden werden Pflege, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und der Ausbildungszuschlag. Zusatzleistungen wie Friseur, Fußpflege oder Getränke stehen daneben.
- Wie wird bei Abwesenheit abgerechnet? Bei Krankenhausaufenthalt oder Urlaub muss der Vertrag eine Regelung zur Minderung enthalten.
- Wie sind Erhöhungen geregelt? Sie müssen angekündigt und begründet werden; der Bewohner kann widersprechen.
- Kündigung durch den Bewohner: spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf desselben Monats – also mit kurzer Frist. In den ersten zwei Wochen nach Einzug ist eine Kündigung jederzeit möglich.
- Kündigung durch die Einrichtung ist nur in engen Grenzen zulässig, etwa bei erheblichem Zahlungsverzug. Steigender Pflegebedarf ist in der Regel kein Kündigungsgrund – das Heim muss eine angepasste Versorgung anbieten. Ausnahme: Der Vertrag schließt diese Anpassung für bestimmte Fälle ausdrücklich aus (§ 8 Abs. 4 WBVG). Nach so einer Klausel vor der Unterschrift fragen.
- Was passiert bei einer Höherstufung? Bei steigendem Pflegegrad ändert sich der einrichtungseinheitliche Eigenanteil nicht – das ist ein wichtiger Unterschied zu früher.
- Gibt es ein Probewohnen? Viele Häuser ermöglichen das über die Kurzzeitpflege. Das ist der ehrlichste Test, den es gibt.
Reicht das eigene Einkommen für den Eigenanteil nicht aus, springt die Hilfe zur Pflege des Sozialamts ein. Diesen Antrag stellt man besser vor dem Einzug als danach.
Passend dazu
Eigenanteil im Heim berechnen · Stationäre Pflege · Fixierungsfreie Pflege · Pflegekosten · Wohnformen im Alter
Quellen
Neben meiner Erfahrung aus über 20 Jahren Altenpflege beruht diese Seite auf den folgenden Fachquellen. Die Links führen zum jeweiligen Original.
- Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) – Heimvertrag, Entgelterhöhung, Kündigung
- Qualitätsprüfungen und Qualitätsdarstellung in der stationären Pflege (QPR, QDVS) – GKV-Spitzenverband
- § 43c SGB XI – Leistungszuschlag zum Eigenanteil
Tobias Hoffmann – examinierter Pfleger, seit über 20 Jahren in der Altenpflege, Praxisanleiter und Qualitätsbeauftragter. Mehr über mich und woher die Inhalte kommen