Krankenhaus-Checkliste
Drei Listen für die Krankenhaustasche: was mitkommt, was in den ersten Tagen geklärt werden muss – und was am Entlassungstag in der Hand sein sollte.
Krankenhaus-Checkliste
Aufnahme, Aufenthalt und Entlassung · pflege-kurz-und-leicht.de
Der wichtigste Punkt
Fragen Sie am ersten oder zweiten Tag nach dem Sozialdienst – nicht erst, wenn die Entlassung angekündigt wird. Alles Weitere steht unter Krankenhaus & Entlassung.
Das kommt mit
- Versichertenkarte, Personalausweis
- Medikamentenplan mit Uhrzeiten – und die Medikamente selbst in Originalpackungen
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuerausweis (Kopien)
- Allergiepass, Blutverdünner-, Schrittmacher-, Diabetikerausweis
- Impfausweis, aktuelle Arztbriefe und Befunde
- Brille, Hörgerät mit Ersatzbatterien, Zahnprothese mit Dose und Reiniger
- Gehhilfe, feste Schuhe mit rutschfester Sohle
- Nachtwäsche, Unterwäsche, Bademantel, Waschzeug
- Etwas Vertrautes: Foto, Radio, Kissen, Buch
- Blatt „Das sollten Sie über mich wissen“ aus der Notfallmappe
- Telefonnummern der Angehörigen, groß geschrieben
Nicht mitnehmen: viel Bargeld, Schmuck, wichtige Originaldokumente.
In den ersten Tagen klären
- Sozialdienst kontaktiert – Name und Durchwahl notiert
- Gesagt, wie die Versorgung zu Hause tatsächlich aussieht
- Nach Reha bzw. Anschlussheilbehandlung gefragt
- Pflegegrad beantragt oder Höherstufung angestoßen
- Nach Kurzzeitpflege gefragt – auch ohne Pflegegrad möglich
- Auf Demenz, Schwerhörigkeit, Sehschwäche und Sturzgefahr hingewiesen
- Darauf bestanden, dass Brille und Hörgerät benutzt werden
- Nach täglicher Mobilisation gefragt
- Erweiterte Besuchszeiten oder Begleitperson angefragt
- Nach dem behandelnden Arzt und einem Gesprächstermin gefragt
Am Entlassungstag muss vorliegen
- Entlassbrief in der Hand – nicht „kommt per Post“
- Medikamentenplan abgeglichen: Was ist neu? Was wurde abgesetzt? Was war nur für den Aufenthalt?
- Rezepte und Medikamente für die ersten Tage, auch fürs Wochenende
- Hilfsmittel geliefert und aufgebaut
- Pflegedienst informiert, erster Einsatz vereinbart
- Folgetermine beim Haus- und Facharzt vereinbart
- Verband-, Inkontinenz- und Sondenmaterial vorhanden
- Transport geklärt, ggf. mit Transportschein
- Brille, Hörgerät, Prothese, Schlüssel, Geldbörse wieder dabei
- Zu Hause vorbereitet: Heizung, Essen, freie Wege, jemand für die erste Nacht
Die ersten 24 Stunden
Was in den ersten beiden Tagen geklärt wird, entscheidet über den Rest des Aufenthalts. Drei Punkte sind dabei wichtiger als alles andere:
- Die Medikamentenanamnese. Bei der Aufnahme wird erfasst, was zu Hause eingenommen wird – und dabei passieren die meisten Fehler des gesamten Aufenthalts. Übergib den Medikamentenplan schriftlich und lass dir bestätigen, dass er in der Akte ist. Besonders bei Blutverdünnern, Parkinsonmitteln und Insulin ist jede Lücke gefährlich. Parkinsonmedikamente müssen minutengenau weitergegeben werden; das ist im Stationsalltag nicht selbstverständlich und gehört ausdrücklich angesprochen.
- Der Sozialdienst. Nicht warten, bis die Entlassung angekündigt wird – dann ist es für Kurzzeitpflege, Hilfsmittel oder einen Pflegedienst meist zu spät. Am ersten oder zweiten Tag fragen: „Wer ist für die Entlassungsplanung zuständig, und wann können wir sprechen?“
- Brille, Hörgerät, Zahnprothese. Klingt nebensächlich, ist es nicht – siehe den nächsten Abschnitt.
Sinnvoll ist außerdem, gleich zu Beginn zu klären, wer im Behandlungsteam der feste Ansprechpartner ist, wann die Visite stattfindet und ob man dabei sein kann. Wer bei der Visite anwesend ist, erfährt mehr in fünf Minuten als sonst in drei Telefonaten.
Verwirrtheit im Krankenhaus vermeiden
Ein erheblicher Teil der älteren Patienten entwickelt im Krankenhaus ein Delir – eine akute Verwirrtheit, die innerhalb von Stunden entsteht. Sie verlängert den Aufenthalt, erhöht das Sturzrisiko und führt dazu, dass viele nicht mehr auf ihr altes Niveau zurückkommen. Angehörige können dabei mehr ausrichten als jedes Medikament.
- Sinne sichern. Brille auf, Hörgerät ein, Zahnprothese drin. Wer nichts sieht und nichts hört, verliert die Orientierung. Ersatzbatterien mitgeben und das Personal darauf hinweisen.
- Orientierung geben. Uhr und Kalender ins Blickfeld, tagsüber Vorhänge auf, nachts dunkel und ruhig.
- Vertrautes mitbringen. Ein Foto, das eigene Kissen, das Radio.
- Besuche verteilen. Lieber täglich kurz als einmal lang, und am besten zu den kritischen Zeiten – abends wird die Unruhe meist stärker.
- Trinken im Blick behalten. Flüssigkeitsmangel ist einer der häufigsten Auslöser. Das Glas muss in Reichweite stehen und erreichbar sein.
- Bewegung einfordern. Jeder Tag im Bett kostet Muskelkraft, die im Alter nur schwer zurückkommt. Fragen, ob aufgestanden werden darf, und beim Gehen begleiten.
- Bei Beruhigungs- und Schlafmitteln nachfragen. Sie werden im Krankenhaus schnell angesetzt und erhöhen das Risiko für Delir und Sturz.
Wenn jemand plötzlich verwirrt ist, Dinge sieht, die nicht da sind, oder ungewohnt teilnahmslos wirkt: sofort ansprechen. Ein Delir ist ein Notfall mit einer behandelbaren Ursache, keine normale Begleiterscheinung des Alters.
Entlassmanagement – was dir zusteht
Das Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, die Anschlussversorgung zu organisieren (§ 39 Abs. 1a SGB V). Das ist kein Entgegenkommen, sondern ein Anspruch. Konkret gehören dazu:
- Eine Einschätzung des Bedarfs und ein Entlassplan, an dem Patient und Angehörige beteiligt werden
- Verordnungen für die Übergangszeit: Das Krankenhaus darf Arzneimittel für bis zu sieben Tage verordnen, ebenso häusliche Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel, Soziotherapie und die Arbeitsunfähigkeit
- Kontakt zu Pflegedienst, Kurzzeitpflege oder Reha, wenn es weitergeht
- Ein Entlassbrief, der am Tag der Entlassung vorliegt – nicht „kommt per Post“
- Unterstützung bei Anträgen, etwa auf einen Pflegegrad oder eine geriatrische Reha
Auf Wunsch unterstützt auch die Krankenkasse beim Übergang. Was danach zu Hause organisiert werden muss, steht unter Krankenhaus und Entlassung.
Wenn die Entlassung zu früh kommt
Der Satz „Sie wird morgen entlassen“ trifft Angehörige oft unvorbereitet – die Wohnung ist nicht vorbereitet, es gibt kein Pflegebett, niemanden für die Nacht.
Was dann hilft:
- Sofort den Sozialdienst einschalten und deutlich sagen, dass die Versorgung zu Hause nicht gesichert ist. Diese Aussage muss dokumentiert werden.
- Nach Kurzzeitpflege fragen. Sie überbrückt genau solche Situationen, siehe Kurzzeitpflege. Auch ohne Pflegegrad gibt es Möglichkeiten – die Krankenkasse kann Übergangspflege im Krankenhaus oder Kurzzeitpflege übernehmen.
- Widerspruch ist möglich. Bei Zweifeln an der Entlassfähigkeit kann man um eine ärztliche Begründung bitten und die Krankenkasse einschalten.
- Hilfsmittel früh beantragen. Pflegebett, Rollator, Toilettenstuhl und Badhilfen brauchen Zeit – siehe Hilfsmittel und Wohnumfeld anpassen.
- Ruhig, aber schriftlich. Eine kurze E-Mail an den Sozialdienst mit dem, was besprochen wurde, wirkt mehr als drei Gespräche im Flur.
Passend dazu
Krankenhaus & Entlassung · Notfallmappe · Kurzzeitpflege · Geriatrische Reha
Quellen
Neben meiner Erfahrung aus über 20 Jahren Altenpflege beruht diese Seite auf den folgenden Fachquellen. Die Links führen zum jeweiligen Original.
- § 39 Abs. 1a SGB V – Entlassmanagement
- Rahmenvertrag Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V – GKV-Spitzenverband, KBV und Deutsche Krankenhausgesellschaft, zuletzt geändert 2025
- S3-Leitlinie Delir im höheren Lebensalter – DGG und DGGPP mit über 30 weiteren Fachgesellschaften, AWMF-Register 109-001, Januar 2026
- Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege – DNQP, 2. Aktualisierung 2019
Tobias Hoffmann – examinierter Pfleger, seit über 20 Jahren in der Altenpflege, Praxisanleiter und Qualitätsbeauftragter. Mehr über mich und woher die Inhalte kommen