Tabletten teilen und mörsern
Die Tablette ist zu groß, das Schlucken fällt schwer, also wird sie halbiert oder im Mörser zerkleinert. Bei vielen Präparaten ist das harmlos. Bei manchen macht es das Medikament wirkungslos, bei einzelnen ist es lebensgefährlich. Diese Seite erklärt, woran man den Unterschied erkennt – und wer ihn entscheiden darf.
Die Grundregel
Zerkleinert werden darf nur, was ausdrücklich als teilbar oder mörserbar beschrieben ist. Nicht umgekehrt. Fachleute formulieren das bewusst streng: Von unkontrolliertem Teilen und Mörsern ist grundsätzlich abzuraten, wenn es nicht in der Packungsbeilage, in der Fachinformation oder in einer gesonderten Aufstellung des Herstellers als Möglichkeit beschrieben ist.
Das sind zwei verschiedene Fragen. Manche Tabletten darf man halbieren, aber nicht zu Pulver zermahlen – etwa solche, die im Inneren kleine Retardkügelchen tragen. Die Hälften sind unbedenklich, das Pulver wäre es nicht.
Und eine dritte Frage kommt bei Sondenernährung dazu: ob sich das Präparat in Wasser aufschlämmen lässt. Dazu steht mehr unter Medikamente über die Sonde geben.
Die Bruchkerbe täuscht
Die Rille auf der Tablette ist kein Freibrief. Viele Präparate tragen eine Schmuckkerbe – sie entsteht aus der Herstellung oder dient nur dazu, das Präparat zu erkennen. Sie sagt nichts darüber aus, ob geteilt werden darf.
Umgekehrt gibt es Tabletten ohne sichtbare Kerbe, die der Hersteller trotzdem als teilbar beschreibt. Verlässlich ist deshalb nur der Text, nicht das Aussehen.
Sehr kleine Tabletten – Fachleute nennen als Anhaltspunkt eine Masse unter 60 Milligramm – sollten ohnehin nicht geteilt werden: Der Anteil, der als Krümel verlorengeht, fällt bei ihnen zu stark ins Gewicht.
Was nie zerkleinert wird
Bei diesen Formen ist Zerkleinern grundsätzlich ausgeschlossen, sofern der Hersteller es nicht ausdrücklich erlaubt:
- Retard- und Depotpräparate. Sie geben den Wirkstoff über viele Stunden gleichmäßig ab. Zerstört man die Hülle oder die Matrix, kommt die ganze Tagesdosis auf einmal. Erkennbar meist an den Zusätzen retard, ret., uno, long, SR oder depot im Namen.
- Magensaftresistente Formen. Der Überzug schützt entweder den Wirkstoff vor der Magensäure oder den Magen vor dem Wirkstoff. Beides fällt beim Zerkleinern weg.
- Manteltabletten. Außen sitzt der schnell wirksame Anteil, innen der verzögerte. Von außen ist das nicht zu erkennen.
- Schmelz-, Sublingual- und Buccaltabletten. Sie sind darauf ausgelegt, im Mund zu zerfallen und über die Schleimhaut zu wirken. Gemörsert und geschluckt verfehlen sie ihren Zweck.
- Weichgelatinekapseln. Sie enthalten Flüssigkeit. Aufgeschnitten läuft sie aus, die Dosis stimmt nicht mehr.
- Alles, bei dem der Staub selbst gefährlich ist. Zytostatika – allen voran Methotrexat –, bestimmte Virustatika und Antibiotika, Retinoide und Finasterid. Hier geht es nicht um den Patienten, sondern um die Person, die mörsert. Der Staub wird eingeatmet.
Was dabei passiert – zwei Beispiele
- Protonenpumpenhemmer wie Omeprazol oder Pantoprazol sind magensaftresistent überzogen, weil die Magensäure den Wirkstoff sonst zerstört
- Gemörsert wirkt das Präparat schlicht nicht mehr – ohne dass jemand es bemerkt
- Der Fehler fällt erst auf, wenn die Beschwerden zurückkommen oder eine Blutung entsteht
- Retardierte Opioide – etwa Oxycodon retard – sind für zwölf Stunden gedacht
- Gemörsert kommt die volle Menge in wenigen Minuten an. Fachleute sprechen von Dose Dumping
- Bei hochpotenten Wirkstoffen kann das lebensgefährlich sein. Das ist kein theoretisches Risiko, sondern der Grund, warum darüber überhaupt so viel geschrieben wird
Zwischen „wirkungslos“ und „tödlich“ liegt bei dieser Frage alles. Deshalb ist die zurückhaltende Antwort hier die richtige.
Richtig teilen, richtig mörsern
Wenn es erlaubt ist, entscheidet die Ausführung über das Ergebnis:
- Tablettenteiler statt Finger oder Messer. Mit den Fingern bricht die Tablette unregelmäßig, mit dem Messer rutscht sie weg. Teiler gibt es in jeder Apotheke.
- Alle Bruchstücke einnehmen, auch die Krümel im Teiler.
- Erst kurz vor der Einnahme zerkleinern. Pulver hat eine große Oberfläche und verliert an Luft und Licht schneller an Wirksamkeit.
- Jedes Präparat einzeln mörsern. Mehrere Medikamente gemeinsam zu zermahlen ist nicht nur unübersichtlich – es können sich Wirkstoffe gegenseitig beeinflussen. In Einrichtungen kommt hinzu, dass aus mehreren Arzneimitteln so ein neues entsteht, was arzneimittelrechtlich nicht gedeckt ist.
- Mörser zwischen den Präparaten reinigen. Reste des vorherigen Mittels landen sonst in der nächsten Dosis. Kunststoffmörser lassen sich leichter säubern als Keramik.
- Nicht ins Essen rühren, ohne zu fragen. Manche Wirkstoffe vertragen sich nicht mit Milchprodukten, andere nicht mit Grapefruit (mehr unter Medikamente & Nahrung). Und es ist ein Unterschied, ob jemand sein Medikament nimmt oder ob es ihm untergemischt wird – dazu unten mehr.
Was stattdessen hilft
Bevor gemörsert wird, lohnt die Frage, ob es das Mittel in einer anderen Form gibt. In den meisten Fällen gibt es das:
- Tropfen, Saft oder Lösung – oft dieselbe Substanz, nur anders verpackt
- Schmelztabletten, die auf der Zunge zergehen
- Pflaster, etwa bei Schmerzmitteln und bei Parkinson
- Eine andere Wirkstärke, wenn nur wegen der Dosis geteilt wurde
- Schluckhilfen – Gele aus der Apotheke, die die Tablette umhüllen
Auch die Technik hilft: aufrecht sitzen, vor dem Schlucken einen Schluck Wasser trinken, danach reichlich nachtrinken, den Kopf beim Schlucken eher senken als heben. Wer regelmäßig Schwierigkeiten hat, sollte die Ursache abklären lassen – dauerhafte Schluckstörungen sind ein eigenes Problem und kein Grund, dauerhaft zu mörsern. Siehe Schlaganfall und Mangelernährung.
Für Pflegekräfte: die Anordnung
In der Einrichtung ist das Zerkleinern keine pflegerische Entscheidung, sondern Teil der Arzneimitteltherapie. Was daraus folgt:
- Die ärztliche Anordnung sollte die Form mit abdecken. „Ramipril 5 mg 1-0-0, darf gemörsert werden“ ist eine belastbare Anordnung – vorausgesetzt, Apotheke oder Fachinformation bestätigen, dass genau dieses Präparat zerkleinert werden darf. Ein Vermerk im Berichteblatt ist es nicht.
- Eine hauseigene Liste, gemeinsam mit der versorgenden Apotheke erstellt, erspart die Einzelanfrage. Sie muss gepflegt werden – Präparatewechsel durch Rabattverträge sind der häufigste Grund, warum sie veraltet.
- Beim Präparatewechsel neu prüfen. Derselbe Wirkstoff in derselben Stärke kann von einem anderen Hersteller retardiert sein.
- Verdecktes Verabreichen – ins Essen gemischt, ohne dass der Mensch es weiß – ist ein Eingriff in die Selbstbestimmung und braucht eine eigene rechtliche Grundlage. Es ist kein pflegerischer Kniff, sondern ein Thema für Arzt, Betreuer und Fallbesprechung. Siehe Fixierungsfreie Pflege und Rechtliche Vorsorge.
- Für die Praxisanleitung: Die Frage „Warum darf man diese Tablette nicht mörsern?“ trennt sicher zwischen Auswendiglernen und Verstehen. Sie eignet sich gut als Einstieg in die Arzneimittellehre.
Passend dazu
Medikamente im Alter · Medikamente über die Sonde · Medikamentenplan · Mangelernährung · Glossar A–Z
Quellen
Neben meiner Erfahrung aus über 20 Jahren Altenpflege beruht diese Seite auf den folgenden Fachquellen. Die Links führen zum jeweiligen Original.
- „It's just a little crush“ – Pharmazeutische Zeitung, Beitrag zu Teilbarkeit und Zerkleinern von Arzneiformen
- Arzneiformen: Anwendung erklärungsbedürftig – PTA-Forum 12/2017
- Tabletten teilen – Quinzler R. und Haefeli W. E., Therapeutische Umschau 2006;63(6):441
- Fach- und Gebrauchsinformationen der Hersteller – jeweils Abschnitt zur vergessenen Einnahme bzw. zur Art der Anwendung
Tobias Hoffmann – examinierter Pfleger, seit über 20 Jahren in der Altenpflege, Praxisanleiter und Qualitätsbeauftragter. Mehr über mich und woher die Inhalte kommen