Pflege – kurz und leicht erklärt

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Pflegekosten & Elternunterhalt

Die größte Sorge vieler Familien ist, dass die Kinder für die Pflege der Eltern zahlen müssen. Meistens ist sie unbegründet. Diese Seite erklärt die gesetzliche Reihenfolge, die 100.000-€-Grenze beim Elternunterhalt, den Selbstbehalt und den Ablauf mit dem Sozialamt – und welche Steuervorteile Jahr für Jahr verschenkt werden.

Die wichtigste Reihenfolge

Wenn Pflege Geld kostet, das nicht da ist, greift immer dieselbe Reihenfolge. Wer sie kennt, versteht auch, warum die Sorge vor dem Elternunterhalt bei den meisten Familien unbegründet ist:

1 Pflegekasse Pflegegeld, Sachleistung, Zuschüsse reicht nicht? ↓ 2 Einkommen Rente, Miete, Zinsen reicht nicht? ↓ 3 Vermögen bis auf einen Schonbetrag reicht nicht? ↓ 4 Sozialamt Hilfe zur Pflege reicht nicht? ↓ 5 Erst dann: Kinder nur bei über 100.000 € Jahreseinkommen – je Kind Das Einkommen von Schwiegerkindern zählt nicht.
Die meisten Familien kommen nie bei Stufe 5 an – die Sorge vor dem Elternunterhalt ist meist unbegründet.

Elternunterhalt – die Sorge ist meist unbegründet

Seit dem 1. Januar 2020 gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz: Das Sozialamt darf Kinder erst dann zum Unterhalt für ihre Eltern heranziehen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 € liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Wer weniger verdient, muss dem Sozialamt nichts zahlen – egal, wie hoch die Heimkosten sind.

Dieselbe Grenze gilt umgekehrt für Eltern, deren erwachsenes Kind Sozialhilfe bekommt. Wichtig: Die Grenze regelt nur, wann das Sozialamt auf Kinder zurückgreifen darf. Die Unterhaltspflicht nach dem BGB bleibt bestehen – sie spielt aber praktisch nur eine Rolle, wenn Eltern ihre Kinder selbst um Unterhalt bitten.

⚠️ Vorsicht bei Schenkungen

Wer weniger als zehn Jahre vor Beginn der eigenen Bedürftigkeit etwas verschenkt hat – etwa ein Haus an die Kinder überschrieben –, muss damit rechnen, dass das Sozialamt die Schenkung ganz oder teilweise zurückfordert (§§ 528, 529 BGB). Ausgenommen ist, was der Beschenkte für seinen eigenen angemessenen Unterhalt und seine gesetzlichen Unterhaltspflichten, etwa gegenüber eigenen Kindern, braucht. Die 100.000-€-Grenze schützt hier nicht, denn die Rückforderung ist kein Unterhalt. Das trifft Familien regelmäßig unvorbereitet. Vor einer Übertragung von Immobilien gehört deshalb rechtliche Beratung dazu.

Geschwister, Ehepartner, Schwiegerkinder – wer genau zahlt

Über 100.000 €: Selbstbehalt und Berechnung

Liegt ein Kind über der Grenze, heißt das noch nicht, dass es die ganze Heimrechnung zahlt. Dann gilt das normale Unterhaltsrecht des BGB (§§ 1601 ff.): Unterhaltspflichtig ist nur, wer dabei seinen eigenen angemessenen Unterhalt nicht gefährdet (§ 1603 BGB).

Vereinfachtes Beispiel: alleinstehendes Kind über der 100.000-€-Grenze mit einem bereinigten Nettoeinkommen von 4.500 € im Monat. Werte nach Düsseldorfer Tabelle 2026 und BGH, XII ZB 6/24.
RechenschrittBetrag im Monat
Bereinigtes Nettoeinkommen4.500 €
minus Mindestselbstbehalt− 2.650 €
Einkommen über dem Selbstbehalt1.850 €
davon bleiben 70 % frei− 1.295 €
Höchstens Elternunterhalt555 €

Gezahlt wird nie mehr als die tatsächliche Lücke – also das, was das Sozialamt für den Elternteil aufbringt. Bei Verheirateten, bei Kindern mit eigenen Kindern und bei Selbstständigen wird deutlich komplizierter gerechnet. Gezahlter Unterhalt kann außerdem die Steuer mindern (§§ 33, 33a EStG). Ein Fachanwalt für Familienrecht oder ein Sozialverband prüft die Forderung des Amtes.

Schnell-Check: Muss ich Elternunterhalt zahlen?

Werte nach Düsseldorfer Tabelle 2026 und BGH, XII ZB 6/24. Eine grobe Orientierung, keine Berechnung des Sozialamts. Es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.

Brutto abzüglich Werbungskosten, dazu Mieteinkünfte und Kapitalerträge. Das Einkommen des Ehepartners zählt nicht mit.

So läuft es mit dem Sozialamt ab

Wer ein Auskunftsschreiben bekommt, sollte die Frist einhalten. Die Auskunft ist Pflicht, eine Zahlung noch nicht – und die Berechnung des Amtes lässt sich prüfen lassen.

Post vom Sozialamt – was antworten?

Ein Brief vom Sozialamt zum Elternunterhalt erschreckt viele. Meistens lässt er sich mit wenigen Sätzen erledigen. Wichtig ist nur, ihn nicht liegen zu lassen.

Musterantwort bei Einkommen unter 100.000 €

Zum Abschreiben oder Abtippen. Die Angaben in eckigen Klammern ersetzen. Nur verwenden, wenn das eigene Einkommen tatsächlich unter der Grenze liegt.

[Ihr Name]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

[Sozialamt der Stadt oder des Kreises]
[Anschrift]

[Ort], den [Datum]

Ihr Schreiben vom [Datum], Aktenzeichen [Aktenzeichen]
Leistungen für [Name des Elternteils], geboren am [Geburtsdatum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben fragen Sie nach meinen Einkommensverhältnissen.

Mein jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV beträgt nicht mehr als 100.000 Euro. Nach § 94 Abs. 1a SGB XII ist ein Unterhaltsanspruch [meines Vaters / meiner Mutter] gegen mich daher nicht zu berücksichtigen, ein Übergang auf den Träger der Sozialhilfe ist ausgeschlossen.

[Falls gewünscht oder verlangt: Zum Nachweis füge ich eine Kopie meines Einkommensteuerbescheids für das Jahr [Jahr] bei.]

Bitte bestätigen Sie mir kurz, dass die Angelegenheit damit für mich erledigt ist.

Mit freundlichen Grüßen

___________________________

[Ihr Name]

Eine Kopie für die eigenen Unterlagen behalten. Bei gemeinsamer Veranlagung steht im Steuerbescheid auch das Einkommen des Ehepartners – für die Grenze zählt nur der eigene Teil.

Wann die Pflicht ganz oder teilweise entfällt

Wer sich auf einen dieser Gründe beruft, muss ihn darlegen – am besten früh und mit Belegen.

Hilfe zur Pflege beim Sozialamt

Reichen Rente und Vermögen nicht aus, springt das Sozialamt ein – für den Eigenanteil im Heim, aber auch für ambulante Pflege zu Hause.

Steuern – was sich absetzen lässt

Der am häufigsten verschenkte Vorteil. Diese vier Wege gibt es, und sie schließen sich teilweise aus – ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein rechnet aus, was günstiger ist.

1. Pflege-Pauschbetrag – für die Pflegenden

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, ohne dafür Geld zu erhalten, bekommt ohne jeden Einzelnachweis:

Pflege-Pauschbetrag für pflegende Angehörige nach § 33b EStG, Jahresbeträge Stand 2026.
VoraussetzungPauschbetrag pro Jahr
Pflegegrad 2600 €
Pflegegrad 31.100 €
Pflegegrad 4 oder 5, oder Merkzeichen H1.800 €

Wichtig: Weitergeleitetes Pflegegeld, das man für den Pflegebedürftigen verwendet, gilt nicht als Einnahme – der Pauschbetrag bleibt erhalten. Pflegen mehrere Personen gemeinsam, wird der Betrag geteilt.

2. Behinderten-Pauschbetrag – für den Pflegebedürftigen

Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG je Grad der Behinderung, Jahresbeträge Stand 2026.
Grad der BehinderungPauschbetrag pro Jahr
20384 €
30620 €
40860 €
501.140 €
601.440 €
701.780 €
802.120 €
902.460 €
1002.840 €
Merkzeichen H, Bl oder TBl – oder Pflegegrad 4 oder 5 7.400 €

Der erhöhte Betrag von 7.400 € gilt also auch allein aufgrund des Pflegegrades 4 oder 5 – ganz ohne Schwerbehindertenausweis. Das wissen die wenigsten.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Statt des Pauschbetrags lassen sich die tatsächlichen Kosten geltend machen – Heimkosten, Pflegedienst, Fahrten, Medikamente, Zuzahlungen. Davon zieht das Finanzamt allerdings die zumutbare Belastung ab, die sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl richtet. Das lohnt sich vor allem bei hohen Heimkosten. Belege sammeln.

4. Haushaltsnahe Dienstleistungen

20 % der Arbeitskosten sind direkt von der Steuerschuld abziehbar, bis zu 4.000 € Ermäßigung im Jahr. Das gilt für Haushaltshilfe, Betreuungsdienste, Alltagsbegleitung – und auch für den Pflegeanteil in der Heimrechnung. Für Handwerkerleistungen, etwa den Badumbau, gibt es eine eigene Ermäßigung.

Kleine Posten, die sich lohnen

Häufige Fragen zum Elternunterhalt

Muss ich für meine Eltern im Pflegeheim zahlen?

Gegenüber dem Sozialamt nur, wenn Ihr eigenes Jahreseinkommen über 100.000 € liegt. Vorher zahlen die Pflegekasse, dann der Elternteil aus Rente und Vermögen, danach das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege. Auf Kinder unter der Grenze greift das Sozialamt nicht zurück (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Eine Ausnahme sind Schenkungen der Eltern aus den letzten zehn Jahren vor der Bedürftigkeit: Die kann das Amt unabhängig von der Grenze zurückfordern.

Zählt bei der 100.000-€-Grenze brutto oder netto?

Maßgeblich ist das Gesamteinkommen nach § 16 SGB IV, also die Summe der Einkünfte im Sinne des Steuerrechts. Bei Angestellten ist das das Bruttogehalt abzüglich der Werbungskosten, bei Selbstständigen der Gewinn. Einkünfte aus Vermietung (Mieten abzüglich der Kosten) und Kapitalerträge werden mitgezählt. Vermögen zählt für die Grenze nicht.

Muss mein Ehepartner für meine Schwiegereltern zahlen?

Nein. Schwiegerkinder sind nicht unterhaltspflichtig, und ihr Einkommen zählt für die 100.000-€-Grenze nicht mit. Liegt das eigene Kind über der Grenze, muss der Ehepartner dem Sozialamt aber Auskunft über Einkommen und Vermögen geben (§ 117 SGB XII). Das Familieneinkommen kann dann bei der Berechnung eine Rolle spielen, wie viel dem Kind zum Leben bleiben muss.

Was gilt, wenn nur ein Geschwister über 100.000 € verdient?

Jedes Kind wird einzeln geprüft. Das Sozialamt kann sich nur an das Kind wenden, dessen Einkommen über der Grenze liegt – und auch nur in Höhe von dessen eigenem Anteil. Geschwister haften anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen (§ 1606 Abs. 3 BGB). Den Anteil, den die Geschwister unter der Grenze nach dem Unterhaltsrecht tragen könnten, muss das Kind nicht übernehmen; diese Lücke trägt das Sozialamt (BGH, XII ZB 148/24). Muss ein Geschwister mangels Einkommen auch unterhaltsrechtlich nichts leisten, hat es keinen Anteil.

Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Elternunterhalt 2026?

Nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 mindestens 2.650 € im Monat (darin 1.000 € Warmmiete), für einen mit im Haushalt lebenden Ehepartner setzt die Tabelle einen eigenen Bedarf von mindestens 2.120 € an. Vom bereinigten Einkommen über dem Selbstbehalt bleiben zusätzlich 70 % frei – diesen Ansatz hat der Bundesgerichtshof gebilligt (XII ZB 6/24). Für den Unterhalt stehen also höchstens 30 % des darüber liegenden Einkommens zur Verfügung.

Muss ich mein Haus verkaufen, um Elternunterhalt zu zahlen?

Das selbst bewohnte Haus in angemessener Größe ist nach dem Bundesgerichtshof geschützt, ebenso ein Notgroschen und Vermögen für die eigene Altersvorsorge. Anders ist es, wenn die Eltern Ihnen weniger als zehn Jahre vor Beginn ihrer Bedürftigkeit ein Haus geschenkt haben: Dann kann das Sozialamt die Schenkung zurückfordern – unabhängig von der 100.000-€-Grenze (§§ 528, 529 BGB).

Darf das Sozialamt einfach nach meinem Einkommen fragen?

Nicht ohne Grund. Das Gesetz vermutet, dass Kinder unter 100.000 € liegen. Das Amt darf den pflegebedürftigen Elternteil nach Angaben wie dem Beruf der Kinder fragen. Auskunft direkt von Ihnen darf es erst verlangen, wenn hinreichende Anhaltspunkte für ein Einkommen über der Grenze vorliegen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).

Muss ich zahlen, wenn ich keinen Kontakt zu meinen Eltern habe?

Ein Kontaktabbruch allein reicht nach dem Bundesgerichtshof in der Regel nicht, um die Unterhaltspflicht entfallen zu lassen. Anders ist es, wenn die Eltern sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen Sie schuldig gemacht oder ihre eigene Unterhaltspflicht Ihnen gegenüber gröblich vernachlässigt haben (§ 1611 BGB). Unter 100.000 € Jahreseinkommen stellt sich die Frage gegenüber dem Sozialamt ohnehin nicht.

Wie viel Elternunterhalt muss ich zahlen?

Nur dann etwas, wenn Ihr Jahreseinkommen über 100.000 € liegt. Dann bleiben Ihnen mindestens 2.650 € im Monat und zusätzlich 70 % des bereinigten Nettoeinkommens, das darüber liegt. Bei 4.500 € bereinigtem Netto sind das für Alleinstehende höchstens 555 € im Monat. Mit Geschwistern zahlen Sie nur Ihren Anteil, und nie mehr als das, was das Sozialamt für den Elternteil aufbringt. Der Schnell-Check auf dieser Seite rechnet das grob aus.

Was antworte ich, wenn das Sozialamt nach meinem Einkommen fragt?

Liegt Ihr Gesamteinkommen klar unter 100.000 €, genügt meist eine kurze schriftliche Antwort innerhalb der Frist, dass Sie die Grenze nicht überschreiten. Eine Musterantwort steht auf dieser Seite. Verlangt das Amt einen Nachweis, ist eine Kopie des Steuerbescheids der schnellste Weg. Hat das Amt hinreichende Anhaltspunkte für ein Einkommen über der Grenze, sind Sie zur Auskunft verpflichtet (§ 117 SGB XII) – nach dem Bundessozialgericht zunächst nur über das Einkommen, nach dem Vermögen erst, wenn das Überschreiten der Grenze geklärt ist.

Gilt die 100.000-€-Grenze auch bei der Grundsicherung im Alter?

Ja. Die Grenze steht in § 94 Abs. 1a SGB XII und gilt für alle Leistungen der Sozialhilfe – also für die Grundsicherung im Alter ebenso wie für die Hilfe zur Pflege. Auch ein Elternteil mit kleiner Rente, der zu Hause Grundsicherung bekommt, löst bei Kindern unter der Grenze keinen Rückgriff aus.

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⚖️ Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Welche Variante steuerlich günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab – Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater rechnen das durch. Sozialverbände beraten kostenlos zu Sozialleistungen.

Quellen

Neben meiner Erfahrung aus über 20 Jahren Altenpflege beruht diese Seite auf den folgenden Fachquellen. Die Links führen zum jeweiligen Original.

  1. § 94 SGB XII – Elternunterhalt erst ab 100.000 € Jahreseinkommen (Abs. 1a, eingeführt durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz)
  2. §§ 61 ff. SGB XII – Hilfe zur Pflege
  3. § 33b EStG – Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen und Pflege-Pauschbetrag
  4. § 35a EStG – haushaltsnahe Dienstleistungen
  5. § 528 BGB – Rückforderung einer Schenkung wegen Verarmung
  6. § 117 SGB XII – Auskunftspflicht der Unterhaltspflichtigen und ihrer nicht getrennt lebenden Ehegatten
  7. § 529 BGB – Ausschluss der Rückforderung nach zehn Jahren oder bei Gefährdung des eigenen Unterhalts
  8. § 16 SGB IV – Gesamteinkommen (Maßstab für die 100.000-€-Grenze)
  9. §§ 1601 ff. BGB – Unterhaltspflicht unter Verwandten (Leistungsfähigkeit § 1603, anteilige Haftung § 1606, Vorrang des Ehegatten § 1608, Rangfolge § 1609, Verwirkung § 1611)
  10. Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Fragen und Antworten zum Angehörigen-Entlastungsgesetz (Stand 2020; die dort genannten Selbstbehalte sind überholt)
  11. BGH, Beschluss vom 23.10.2024, XII ZB 6/24 – angemessener Selbstbehalt beim Elternunterhalt
  12. OLG Düsseldorf: Düsseldorfer Tabelle 2026 – Selbstbehalt gegenüber Eltern (Anmerkung D.I)
  13. BGH, Beschluss vom 07.08.2013, XII ZB 269/12 – Schonvermögen und selbst genutzte Immobilie
  14. BGH, Beschluss vom 12.02.2014, XII ZB 607/12 (Pressemitteilung 27/2014) – Kontaktabbruch führt nicht ohne Weiteres zur Verwirkung
  15. BGH, Beschluss vom 22.01.2025, XII ZB 148/24 – Haftungsanteile von Geschwistern; den Anteil der Geschwister unter der Grenze trägt der Sozialhilfeträger (Rn. 13)
  16. BSG, Urteil vom 21.11.2024, B 8 SO 5/23 R – Auskunft zunächst nur zum Einkommen, hinreichende Anhaltspunkte für das Überschreiten der 100.000-€-Grenze

Tobias Hoffmann – examinierter Pfleger, seit über 20 Jahren in der Altenpflege, Praxisanleiter und Qualitätsbeauftragter. Mehr über mich und woher die Inhalte kommen

Stand: Oktober 2026. Pauschbeträge und Selbstbehalte Stand 2026.