Was kostet das Heim wirklich?
Die vier Beträge aus dem Preisblatt der Einrichtung eintragen – der Rechner zeigt, was nach Abzug von Leistungsbetrag und Leistungszuschlag monatlich zu zahlen bleibt, und wie sich das über die ersten vier Jahre verändert. Beträge Stand 2026, alles im Browser gerechnet.
Der Rechner
Eigenanteil im Pflegeheim
Beträge Stand 2026. Es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.
Die meisten Einrichtungen rechnen in Tagessätzen. Umgerechnet wird mit 30,42 Tagen je Monat – so rechnen auch die Pflegekassen.
Auf dem Preisblatt steht für jeden Pflegegrad ein eigener Satz (pflegebedingte Aufwendungen) – den passenden eintragen.
Steht als eigene Zeile auf dem Preisblatt und zählt beim Zuschlag mit. Manche Länder haben mehrere Umlagen – dann alle addieren.
Zeiten in früheren Heimen zählen mit. Ein Heimwechsel oder ein Wechsel der Pflegekasse setzt die Uhr nicht zurück.
So rechnet der Rechner
Der Rechner geht in derselben Reihenfolge vor wie die Abrechnung der Einrichtung: Erst zieht er vom Pflegesatz den Leistungsbetrag der Pflegekasse ab, dann vom verbleibenden pflegebedingten Eigenanteil den Leistungszuschlag nach Wohndauer. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten kommen unverändert dazu. So sieht das mit den voreingestellten Werten aus:
Wo die vier Zahlen stehen
Jede zugelassene Einrichtung muss ihre Entgelte offenlegen – im Preisblatt, im Pflegevertrag und im Pflegenavigator der Kassen. Vier Posten stehen dort getrennt:
- Pflegebedingte Aufwendungen (Pflegesatz). Die eigentliche Pflege. Für jeden Pflegegrad steht ein eigener Satz auf dem Preisblatt – in den Rechner gehört der Satz des eigenen Pflegegrads. Zieht man davon den Leistungsbetrag der Pflegekasse ab, bleibt der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE): Er ist in einem Heim seit 2017 für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch. Viele Preisblätter weisen ihn zusätzlich aus – eine gute Kontrolle für das eigene Ergebnis.
- Ausbildungsumlage. Finanziert die Ausbildung in der Pflege. Zählt beim Leistungszuschlag mit – ein Punkt, den viele Übersichten unterschlagen.
- Unterkunft und Verpflegung. Zimmer, Essen, Reinigung, Wäsche.
- Investitionskosten. Gebäude, Instandhaltung, Ausstattung. In einigen Bundesländern gibt es dafür eine Förderung, die den Satz senkt.
Leistungsbetrag und Leistungszuschlag gehen ausschließlich auf die pflegebedingten Aufwendungen samt Ausbildungsumlage. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlt der Bewohner in voller Höhe – im ersten wie im vierten Jahr.
Wie der Leistungszuschlag wirkt
Seit 2022 zahlt die Pflegekasse zusätzlich zum Leistungsbetrag einen Anteil des pflegebedingten Eigenanteils. Er steigt mit der Wohndauer:
| Dauer der vollstationären Pflege | Zuschlag |
|---|---|
| bis einschließlich 12 Monate | 15 % |
| mehr als 12 Monate | 30 % |
| mehr als 24 Monate | 50 % |
| mehr als 36 Monate | 75 % |
Der Zuschlag gilt ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es ihn nicht – dort steht nur der Zuschuss von 131 € zu. Die Kasse zahlt den Zuschlag direkt an die Einrichtung; auf der Rechnung erscheint nur noch der verbleibende Eigenanteil.
Was die Uhr nicht zurückstellt: ein Heimwechsel, ein Wechsel der Pflegekasse, ein Krankenhausaufenthalt zwischendurch. Maßgeblich ist allein, wie lange insgesamt vollstationäre Leistungen bezogen wurden. Wer aus einem anderen Heim kommt, sollte das der neuen Einrichtung sagen – sonst startet die Abrechnung fälschlich bei 15 %.
Was viele überrascht
- Der Eigenanteil sinkt nicht sofort spürbar. Im ersten Jahr sind es 15 % von einem Teilbetrag – bezogen auf die Gesamtrechnung oft weniger als ein Zehntel.
- Die Entgelte steigen zwischendurch. Pflegesatzverhandlungen finden meist jährlich statt. Ein steigender Zuschlag und ein steigender Pflegesatz können sich gegenseitig aufheben – rechne mit den aktuellen Zahlen nach, nicht mit denen vom Einzug.
- Bei Abwesenheit wird gekürzt. Ab dem vierten Tag – etwa im Krankenhaus – sehen die Rahmenverträge einen Abschlag von mindestens 25 % vor. Das Zimmer bleibt aber reserviert und wird weiter berechnet.
- Ein höherer Pflegegrad ändert den Eigenanteil nicht. Zwischen Pflegegrad 2 und 5 steigen Pflegesatz und Kassenleistung im Gleichschritt – der pflegebedingte Eigenanteil bleibt im selben Heim gleich. Anders bei Pflegegrad 1: Hier zahlt die Kasse nur 131 €, und es gibt keinen Leistungszuschlag. Ein höherer Pflegegrad bringt der Einrichtung mehr Geld für die Pflege – am Eigenanteil des Bewohners ändert er nichts.
- Zusatzleistungen stehen nicht im Preisblatt. Friseur, Fußpflege, Getränke außer der Reihe, Begleitung zu Arztterminen: Danach fragen, bevor unterschrieben wird.
Wenn das Geld nicht reicht
Reichen Rente und Vermögen nicht, springt das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege ein. Kinder werden erst ab einem Jahreseinkommen über 100.000 € zum Unterhalt herangezogen – die Grenze gilt pro Kind, nicht pro Familie. Ausführlich steht das unter Pflegekosten & Elternunterhalt.
Passend dazu
Stationäre Pflege · Pflegekosten & Elternunterhalt · Heimwahl-Checkliste · Leistungen berechnen · Pflegegrade & Leistungen · Wohnformen im Alter
Quellen
Neben meiner Erfahrung aus über 20 Jahren Altenpflege beruht diese Seite auf den folgenden Fachquellen. Die Links führen zum jeweiligen Original.
- § 43 SGB XI – vollstationäre Pflege
- § 43c SGB XI – Leistungszuschlag zum Eigenanteil
- § 82 SGB XI – Investitionskosten
- §§ 61 ff. SGB XII – Hilfe zur Pflege
- Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 – Übersicht – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 11.12.2025
Tobias Hoffmann – examinierter Pfleger, seit über 20 Jahren in der Altenpflege, Praxisanleiter und Qualitätsbeauftragter. Mehr über mich und woher die Inhalte kommen