Pflege – kurz und leicht erklärt

Verständliches Wissen rund um Pflege, Krankheit und Alter

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Was kostet das Heim wirklich?

Die vier Beträge aus dem Preisblatt der Einrichtung eintragen – der Rechner zeigt, was nach Abzug von Leistungsbetrag und Leistungszuschlag monatlich zu zahlen bleibt, und wie sich das über die ersten vier Jahre verändert. Beträge Stand 2026, alles im Browser gerechnet.

💡 Der Rechner erfindet keine Preise. Er rechnet mit deinen Zahlen aus dem Preisblatt der Einrichtung – jedes Heim muss es aushändigen, und es steht meist auch im Pflegevertrag. Ohne dieses Blatt ist jede Zahl im Internet nur ein Bundesdurchschnitt.

Der Rechner

Eigenanteil im Pflegeheim

Beträge Stand 2026. Es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.

Die meisten Einrichtungen rechnen in Tagessätzen. Umgerechnet wird mit 30,42 Tagen je Monat – so rechnen auch die Pflegekassen.

Auf dem Preisblatt steht für jeden Pflegegrad ein eigener Satz (pflegebedingte Aufwendungen) – den passenden eintragen.

Steht als eigene Zeile auf dem Preisblatt und zählt beim Zuschlag mit. Manche Länder haben mehrere Umlagen – dann alle addieren.

Zeiten in früheren Heimen zählen mit. Ein Heimwechsel oder ein Wechsel der Pflegekasse setzt die Uhr nicht zurück.

So rechnet der Rechner

Der Rechner geht in derselben Reihenfolge vor wie die Abrechnung der Einrichtung: Erst zieht er vom Pflegesatz den Leistungsbetrag der Pflegekasse ab, dann vom verbleibenden pflegebedingten Eigenanteil den Leistungszuschlag nach Wohndauer. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten kommen unverändert dazu. So sieht das mit den voreingestellten Werten aus:

Beispiel mit den voreingestellten Werten Pflegegrad 2, Einzug steht bevor, je Monat zahlt die Pflegekasse zahlt der Bewohner Pflegesatz + Ausbildungsumlage 2.513,30 € − Leistungsbetrag Pflegegrad 2 − 805,00 € = pflegebedingter Eigenanteil (EEE) 1.708,30 € − Leistungszuschlag 15 % − 256,25 € + Unterkunft und Verpflegung + 866,97 € + Investitionskosten + 547,56 € Monatlich selbst zu zahlen 2.866,59 € ab dem 4. Jahr: Zuschlag 75 % statt 15 %
Kassenleistung und Zuschlag gehen nur auf den pflegebedingten Teil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlt der Bewohner immer selbst.

Wo die vier Zahlen stehen

Jede zugelassene Einrichtung muss ihre Entgelte offenlegen – im Preisblatt, im Pflegevertrag und im Pflegenavigator der Kassen. Vier Posten stehen dort getrennt:

Nur der erste Posten wird bezuschusst

Leistungsbetrag und Leistungszuschlag gehen ausschließlich auf die pflegebedingten Aufwendungen samt Ausbildungsumlage. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlt der Bewohner in voller Höhe – im ersten wie im vierten Jahr.

Wie der Leistungszuschlag wirkt

Seit 2022 zahlt die Pflegekasse zusätzlich zum Leistungsbetrag einen Anteil des pflegebedingten Eigenanteils. Er steigt mit der Wohndauer:

Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI, gestaffelt nach der Dauer des Leistungsbezugs, Stand 2026.
Dauer der vollstationären PflegeZuschlag
bis einschließlich 12 Monate15 %
mehr als 12 Monate30 %
mehr als 24 Monate50 %
mehr als 36 Monate75 %

Der Zuschlag gilt ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es ihn nicht – dort steht nur der Zuschuss von 131 € zu. Die Kasse zahlt den Zuschlag direkt an die Einrichtung; auf der Rechnung erscheint nur noch der verbleibende Eigenanteil.

Was die Uhr nicht zurückstellt: ein Heimwechsel, ein Wechsel der Pflegekasse, ein Krankenhausaufenthalt zwischendurch. Maßgeblich ist allein, wie lange insgesamt vollstationäre Leistungen bezogen wurden. Wer aus einem anderen Heim kommt, sollte das der neuen Einrichtung sagen – sonst startet die Abrechnung fälschlich bei 15 %.

Was viele überrascht

Wenn das Geld nicht reicht

Reichen Rente und Vermögen nicht, springt das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege ein. Kinder werden erst ab einem Jahreseinkommen über 100.000 € zum Unterhalt herangezogen – die Grenze gilt pro Kind, nicht pro Familie. Ausführlich steht das unter Pflegekosten & Elternunterhalt.

Antrag nicht aufschieben Hilfe zur Pflege gibt es erst ab dem Tag, an dem das Sozialamt vom Bedarf erfährt – nicht rückwirkend. Wer erst wartet, bis das Konto leer ist, verliert Monate. Der Antrag geht an das Sozialamt am bisherigen Wohnort.

Passend dazu

Stationäre Pflege · Pflegekosten & Elternunterhalt · Heimwahl-Checkliste · Leistungen berechnen · Pflegegrade & Leistungen · Wohnformen im Alter

💡 Die ehrlichste Frage bei der Besichtigung lautet nicht „Was kostet es?“, sondern „Was hat sich der Pflegesatz in den letzten drei Jahren verändert?“. Die Antwort sagt mehr über die nächsten Jahre als jede Zahl auf dem heutigen Preisblatt.

Quellen

Neben meiner Erfahrung aus über 20 Jahren Altenpflege beruht diese Seite auf den folgenden Fachquellen. Die Links führen zum jeweiligen Original.

  1. § 43 SGB XI – vollstationäre Pflege
  2. § 43c SGB XI – Leistungszuschlag zum Eigenanteil
  3. § 82 SGB XI – Investitionskosten
  4. §§ 61 ff. SGB XII – Hilfe zur Pflege
  5. Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 – Übersicht – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 11.12.2025

Tobias Hoffmann – examinierter Pfleger, seit über 20 Jahren in der Altenpflege, Praxisanleiter und Qualitätsbeauftragter. Mehr über mich und woher die Inhalte kommen

Stand: Oktober 2026. Leistungsbeträge Stand 2026, nächste reguläre Anpassung zum 1. Januar 2028. Der Rechner ersetzt keine Abrechnung – verbindlich ist allein die Rechnung der Einrichtung.