Pflege – kurz und leicht erklärt

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Für den barrierefreien Umbau gibt es bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse – ab Pflegegrad 1 und ohne Rückzahlung. Diese Seite erklärt, was gefördert wird, wie eine Begründung aussehen muss, die durchgeht, und welcher Fehler den Zuschuss regelmäßig kostet.

📌 Bis zu 4.180 € Zuschuss je Maßnahme – und der häufigste Fehler ist, vorher zu bauen. Erst beantragen, dann beauftragen.

Was gefördert wird

Die Pflegekasse bezuschusst Umbauten, die die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Das ist weit gefasst:

Nicht gefördert werden reine Schönheitsreparaturen, allgemeine Modernisierung und Dinge, die als Hilfsmittel eingestuft sind – die laufen über einen anderen Topf.

Wie viel es gibt

Zusätzlich möglich: Förderprogramme der KfW für altersgerechten Umbau (Zuschuss oder zinsgünstiger Kredit) sowie Programme einzelner Länder und Kommunen. Beides lässt sich mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombinieren, muss aber ebenfalls vor Baubeginn beantragt werden.

Zuschuss je Maßnahme pro anspruchsberechtigter Person, bis zu vier 4.180 € 8.360 € 12.540 € 16.720 € ab Pflegegrad 1 – kein Darlehen erneut möglich, wenn sich die Pflege wesentlich ändert vorher beantragen, erst dann bauen
Leben zwei Pflegebedürftige zusammen, etwa ein Ehepaar, verdoppelt sich der mögliche Zuschuss für dieselbe Maßnahme.

So läuft der Antrag

Eine gute Begründung schreiben

Der Antrag steht und fällt mit der Begründung. Schreiben Sie nicht „Das Bad ist alt“, sondern konkret, was nicht mehr geht:

„Meine Mutter (Pflegegrad 3) kann den 55 cm hohen Wannenrand wegen ihrer Hüftarthrose nicht mehr überwinden. Sie wird derzeit am Waschbecken gewaschen. Nach dem Einbau einer bodengleichen Dusche kann sie sich mit einem Duschhocker weitgehend selbst waschen. Die Pflege durch mich als Angehörige wird dadurch erheblich erleichtert.“

Drei Dinge müssen erkennbar sein: der konkrete Hilfebedarf, die Erleichterung der Pflege und die Wiederherstellung von Selbstständigkeit. Eine ärztliche Stellungnahme stärkt den Antrag zusätzlich.

Wenn abgelehnt wird

Was sich zusätzlich lohnt – auch ohne Zuschuss

Vieles wirkt sofort und kostet wenig. Die vollständige Liste steht unter Stürze & Sturzangst; das Wichtigste in Kürze:

Passend dazu

Hilfsmittel · Stürze · Wohnformen im Alter · Pflege zu Hause · Pflegegrade & Leistungen

💡 Merksatz: erst beraten lassen, dann beantragen, dann bauen. Wer die Reihenfolge umdreht, zahlt alles selbst.

Quellen

Neben meiner Erfahrung aus über 20 Jahren Altenpflege beruht diese Seite auf den folgenden Fachquellen. Die Links führen zum jeweiligen Original.

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI – wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  2. Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 – Übersicht – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 11.12.2025
  3. Förderprogramme für altersgerechten Umbau – KfW und Förderbanken der Länder – aktuelle Konditionen jeweils dort

Tobias Hoffmann – examinierter Pfleger, seit über 20 Jahren in der Altenpflege, Praxisanleiter und Qualitätsbeauftragter. Mehr über mich und woher die Inhalte kommen

Stand: Oktober 2026. Beträge Stand 2026.