Pflege – kurz und leicht erklärt

Verständliches Wissen rund um Pflege, Krankheit und Alter

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Pflegegrad einschätzen

Dieses Werkzeug führt durch die sechs Module, nach denen der Medizinische Dienst begutachtet. Es liefert eine Orientierung, welcher Pflegegrad realistisch ist – und zeigt vor allem, worauf beim Termin geschaut wird.

🔄 Pflegereform geplant: Dieser Rechner arbeitet mit den heute geltenden Schwellenwerten. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen ab 2027 für die Pflegegrade 1 bis 3 mehr Punkte nötig sein – für Pflegegrad 2 etwa mindestens 30 statt 27 Punkte –, und die Bewertungstabelle soll sich ändern. Eingestuft wird nach dem Recht am Tag des Antrags. Noch ist nichts beschlossen. Mehr unter Pflegereform und in der Checkliste „Bevor 2027 kommt“.
⚠️ Bitte vorher lesen

Dieses Werkzeug ersetzt keine Begutachtung und liefert kein verbindliches Ergebnis. Die echte Einstufung nimmt der Medizinische Dienst mit einem deutlich umfangreicheren Katalog vor. Hier geht es um eine Orientierung – und darum zu zeigen, worauf bei der Begutachtung überhaupt geschaut wird.

Der wichtigste Grundsatz beim Ausfüllen: Bewertet wird, was jemand selbstständig kann – nicht, welche Krankheiten er hat. Und maßgeblich ist der durchschnittliche Tag, nicht der beste.

Die sechs Module der Begutachtung

Beantworte, was auf einen normalen Tag zutrifft. Das Ergebnis erscheint automatisch unten. Es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.

Modul 1: Mobilität Wie selbstständig sind Bewegungen und Ortswechsel? 0 = selbstständig · 1 = überwiegend selbstständig · 2 = überwiegend unselbstständig · 3 = unselbstständig
Modul 2: Denken und Verstehen Wie gut sind geistige Fähigkeiten erhalten? 0 = vorhanden · 1 = größtenteils vorhanden · 2 = in geringem Maße · 3 = nicht vorhanden
Modul 3: Verhalten und Psyche Wie häufig treten diese Situationen auf? 0 = nie oder sehr selten · 1 = selten (1- bis 3-mal in zwei Wochen) · 2 = häufig (zweimal pro Woche bis fast täglich) · 3 = täglich
Von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert – so rechnet auch die Begutachtung.
Modul 4: Selbstversorgung Das wichtigste Modul – es macht 40 % des Ergebnisses aus. 0 = selbstständig · 1 = überwiegend selbstständig · 2 = überwiegend unselbstständig · 3 = unselbstständig
Modul 5: Umgang mit Krankheit und Therapie Wie häufig ist Hilfe bei diesen Dingen nötig? 0 = entfällt · 1 = selten · 2 = mehrmals wöchentlich · 3 = täglich oder mehrmals täglich
Modul 6: Alltag und soziale Kontakte Wie selbstständig wird der Alltag gestaltet? 0 = selbstständig · 1 = überwiegend selbstständig · 2 = überwiegend unselbstständig · 3 = unselbstständig

Ergebnis

Beantworte die Fragen oben – das Ergebnis erscheint hier.

Wie die Begutachtung rechnet

Das Verfahren heißt Neues Begutachtungsassessment (NBA) und fragt seit 2017 nicht mehr nach Minuten, sondern nach Selbstständigkeit. Jedes Modul wird einzeln bewertet und dann unterschiedlich stark gewichtet:

Die sechs Module der Begutachtung und ihre Gewichtung im Gesamtergebnis.
ModulGewicht
1 – Mobilität10 %
2 – Denken und Verstehen oder 3 – Verhalten und Psyche (nur der höhere Wert)15 %
4 – Selbstversorgung40 %
5 – Umgang mit Krankheit und Therapie20 %
6 – Alltag und soziale Kontakte15 %

Aus allen Modulen ergibt sich ein Gesamtwert zwischen 0 und 100 Punkten. Daraus folgt der Pflegegrad:

Von der Punktzahl zum Pflegegrad: die Schwellenwerte der Begutachtung.
PunktePflegegrad
unter 12,5kein Pflegegrad
12,5 bis unter 27Pflegegrad 1
27 bis unter 47,5Pflegegrad 2
47,5 bis unter 70Pflegegrad 3
70 bis unter 90Pflegegrad 4
90 bis 100Pflegegrad 5

So rechnet dieses Werkzeug

Das Werkzeug übernimmt die gewichteten Punkte des Begutachtungsverfahrens. Vereinfacht sind die Fragen und der Weg von den Antworten zum Schweregrad je Modul. Schritt für Schritt:

1 Jede Frage: 0 bis 3 Punkte 0 = selbstständig … 3 = unselbstständig 2 Je Modul: Schweregrad 0 bis 4 Punktbereiche wie im Gesetz 3 Schweregrad → gewichtete Punkte z. B. Selbstversorgung: 0 · 10 · 20 · 30 · 40 4 Summe 0 bis 100 → Pflegegrad von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert Beispiel 12,5 27 47,5 70 90 45 Punkte Mobilität 5 + Kognition/Verhalten 7,5 + Selbstversorgung 20 + Krankheit 5 + Alltag 7,5 = 45 Punkte 45 liegt zwischen 27 und 47,5: Pflegegrad 2
Die gewichteten Punkte entsprechen dem Begutachtungsverfahren. Vereinfacht ist die Fragenauswahl: Bei Denken und Selbstversorgung stellt das Werkzeug weniger Fragen als der Gutachter und rechnet hoch, beim Umgang mit Krankheit und Therapie schätzt es nur grob. Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Einstufung.

Die häufigsten Fehler beim Gutachtertermin

Die ausführliche Vorbereitung steht unter Pflegegrade & Leistungen.

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Quellen

Neben meiner Erfahrung aus über 20 Jahren Altenpflege beruht diese Seite auf den folgenden Fachquellen. Die Links führen zum jeweiligen Original.

  1. §§ 14, 15 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit, Module und Gewichtung der Begutachtung
  2. Begutachtungs-Richtlinien (BRi) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit – Medizinischer Dienst Bund, Fassung vom 21. August 2024
  3. Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz) – Gesetzentwurf der Bundesregierung – Bundesministerium für Gesundheit, Kabinettsfassung vom 30. September 2026 – § 15 Abs. 3, Anlage 2 und § 142b SGB XI in der Entwurfsfassung

Tobias Hoffmann – examinierter Pfleger, seit über 20 Jahren in der Altenpflege, Praxisanleiter und Qualitätsbeauftragter. Mehr über mich und woher die Inhalte kommen

Stand: Oktober 2026. Die Gewichtung der Module entspricht dem gesetzlichen Verfahren, die Fragenauswahl ist bewusst vereinfacht.