Pflegegrad einschätzen
Dieses Werkzeug führt durch die sechs Module, nach denen der Medizinische Dienst begutachtet. Es liefert eine Orientierung, welcher Pflegegrad realistisch ist – und zeigt vor allem, worauf beim Termin geschaut wird.
Dieses Werkzeug ersetzt keine Begutachtung und liefert kein verbindliches Ergebnis. Die echte Einstufung nimmt der Medizinische Dienst mit einem deutlich umfangreicheren Katalog vor. Hier geht es um eine Orientierung – und darum zu zeigen, worauf bei der Begutachtung überhaupt geschaut wird.
Der wichtigste Grundsatz beim Ausfüllen: Bewertet wird, was jemand selbstständig kann – nicht, welche Krankheiten er hat. Und maßgeblich ist der durchschnittliche Tag, nicht der beste.
Die sechs Module der Begutachtung
Beantworte, was auf einen normalen Tag zutrifft. Das Ergebnis erscheint automatisch unten. Es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.
Ergebnis
Beantworte die Fragen oben – das Ergebnis erscheint hier.
Wie die Begutachtung rechnet
Das Verfahren heißt Neues Begutachtungsassessment (NBA) und fragt seit 2017 nicht mehr nach Minuten, sondern nach Selbstständigkeit. Jedes Modul wird einzeln bewertet und dann unterschiedlich stark gewichtet:
| Modul | Gewicht |
|---|---|
| 1 – Mobilität | 10 % |
| 2 – Denken und Verstehen oder 3 – Verhalten und Psyche (nur der höhere Wert) | 15 % |
| 4 – Selbstversorgung | 40 % |
| 5 – Umgang mit Krankheit und Therapie | 20 % |
| 6 – Alltag und soziale Kontakte | 15 % |
Aus allen Modulen ergibt sich ein Gesamtwert zwischen 0 und 100 Punkten. Daraus folgt der Pflegegrad:
| Punkte | Pflegegrad |
|---|---|
| unter 12,5 | kein Pflegegrad |
| 12,5 bis unter 27 | Pflegegrad 1 |
| 27 bis unter 47,5 | Pflegegrad 2 |
| 47,5 bis unter 70 | Pflegegrad 3 |
| 70 bis unter 90 | Pflegegrad 4 |
| 90 bis 100 | Pflegegrad 5 |
So rechnet dieses Werkzeug
Das Werkzeug übernimmt die gewichteten Punkte des Begutachtungsverfahrens. Vereinfacht sind die Fragen und der Weg von den Antworten zum Schweregrad je Modul. Schritt für Schritt:
Die häufigsten Fehler beim Gutachtertermin
- Sich zusammenreißen. Der Klassiker: Für den Besuch wird gewaschen, angezogen und die gute Bluse angelegt – und dann wird zwei Stunden lang gezeigt, was noch geht. Der Gutachter kann nur bewerten, was er sieht
- Für den Betroffenen antworten. Auch nicht hilfreich. Besser: antworten lassen und danach ergänzen, wie es tatsächlich läuft
- Kognitive Einschränkungen unterschätzen. Bei Demenz zählen Modul 2 und 3 voll mit, auch wenn jemand körperlich fit ist. Das wird regelmäßig zu niedrig eingeschätzt
- Nächtlichen Aufwand vergessen. Was nachts passiert, sieht niemand – es muss erzählt werden
- Kein Pflegetagebuch. Ein bis zwei Wochen Aufzeichnung sind das stärkste Argument, das es gibt. Vorlage: Pflegetagebuch
- Reha nicht ansprechen. Fragen Sie den Gutachter ausdrücklich nach einer Rehabilitationsempfehlung – siehe Geriatrische Reha
Die ausführliche Vorbereitung steht unter Pflegegrade & Leistungen.
Passend dazu
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Quellen
Neben meiner Erfahrung aus über 20 Jahren Altenpflege beruht diese Seite auf den folgenden Fachquellen. Die Links führen zum jeweiligen Original.
- §§ 14, 15 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit, Module und Gewichtung der Begutachtung
- Begutachtungs-Richtlinien (BRi) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit – Medizinischer Dienst Bund, Fassung vom 21. August 2024
- Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz) – Gesetzentwurf der Bundesregierung – Bundesministerium für Gesundheit, Kabinettsfassung vom 30. September 2026 – § 15 Abs. 3, Anlage 2 und § 142b SGB XI in der Entwurfsfassung
Tobias Hoffmann – examinierter Pfleger, seit über 20 Jahren in der Altenpflege, Praxisanleiter und Qualitätsbeauftragter. Mehr über mich und woher die Inhalte kommen