Medikamentenplan
Eine Übersicht für Kühlschrank und Handtasche – als praktische Ergänzung zum amtlichen Medikationsplan, den es ab drei Dauermedikamenten auf Anspruch gibt.
Medikamentenplan
Bitte zu jedem Arztbesuch und ins Krankenhaus mitnehmen · pflege-kurz-und-leicht.de
Vorab zwei Hinweise
- Es gibt einen amtlichen Plan. Wer mindestens drei verordnete Medikamente dauerhaft nimmt, hat Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan vom Hausarzt (§ 31a SGB V). Fragen Sie danach – diese Vorlage hier ist die praktische Ergänzung für Kühlschrank und Handtasche
- Die Spalte „Wofür?“ ist die wichtigste. Auf den meisten Plänen fehlt sie. Wer nicht weiß, wofür eine Tablette ist, kann auch nicht merken, wenn sie überflüssig geworden ist – siehe Medikamente im Alter
- Der Plan gehört an den Kühlschrank, die Tabletten nicht ins Bad. Wärme und Feuchtigkeit setzen ihnen zu – wo sie besser liegen, steht unter Medikamente aufbewahren
| Medikament und Stärke | morgens | mittags | abends | nachts | Wofür? | Hinweis |
|---|---|---|---|---|---|---|
Hinweis-Spalte zum Beispiel: nüchtern · zum Essen · mit viel Wasser · aufrecht bleiben · nicht teilen · nicht mörsern
Bei Bedarf
| Medikament | Wann und wie viel | Höchstmenge am Tag | Wofür |
|---|---|---|---|
Ohne Rezept eingenommen
Bitte auch eintragen: Schmerzmittel aus der Drogerie, Vitamine, Magnesium, Johanniskraut, Baldrian, Abführmittel, Augentropfen, Salben. Genau hier entstehen die meisten Wechselwirkungen.
Passend dazu
Medikamente im Alter · Notfallmappe · Krankenhaus & Entlassung
Quellen
Neben meiner Erfahrung aus über 20 Jahren Altenpflege beruht diese Seite auf den folgenden Fachquellen. Die Links führen zum jeweiligen Original.
- § 31a SGB V – bundeseinheitlicher Medikationsplan
- S3-Leitlinie Hausärztliche Leitlinie Multimedikation – DEGAM, AWMF-Register 053-043, 2021
Tobias Hoffmann – examinierter Pfleger, seit über 20 Jahren in der Altenpflege, Praxisanleiter und Qualitätsbeauftragter. Mehr über mich und woher die Inhalte kommen