Notfallmappe
Wenn der Rettungsdienst kommt, hat er drei Minuten und keine Vorgeschichte. Diese drei Seiten beantworten alles, was dann zählt – und helfen genauso bei Krankenhausaufnahme, Kurzzeitpflege und Vertretung.
Notfallmappe
Bitte im Notfall beachten · pflege-kurz-und-leicht.de
Wofür das gut ist
Wenn der Rettungsdienst kommt, hat er drei Minuten und keine Vorgeschichte. Die ersten zwei Seiten beantworten alles, was in dieser Situation zählt. Zusammen mit dem dritten Blatt helfen sie genauso bei einer Krankenhausaufnahme, in der Kurzzeitpflege oder wenn eine Vertretung einspringt.
- An einen auffindbaren Ort: innen an die Wohnungstür oder an den Kühlschrank. Rettungsdienste schauen dort
- Bei jeder Änderung aktualisieren – besonders die Medikamente
- Eine Kopie bei den Angehörigen und eine in der Tasche für unterwegs
- Das dritte Blatt – „Das sollten Sie über mich wissen“ – ist bei Demenz oft wertvoller als jeder Befund
Zur Person
Im Notfall benachrichtigen
Wichtige Diagnosen
Zutreffendes ankreuzen:
Herzschrittmacher Blutverdünner Diabetes Demenz Epilepsie Schluckstörung Sauerstoff Dialyse Sturzgefahr Weglaufgefährdung
Medikamente
Ausführlich im Medikamentenplan – hier nur das Wichtigste.
Vorsorgedokumente
Vorsorgevollmacht vorhanden Patientenverfügung vorhanden Betreuung eingerichtet
Nicht im Bankschließfach aufbewahren – im Notfall kommt niemand daran. Mehr unter „Rechtliche Vorsorge“.
Das sollten Sie über mich wissen
Für Krankenhaus, Kurzzeitpflege und Vertretung – diese Angaben verhindern Missverständnisse und beugen Verwirrtheit vor.
Was der Rettungsdienst zuerst wissen will
Wer schon einmal dabei war, kennt die Situation: Der Notarzt steht im Schlafzimmer, die Tochter ist aufgeregt, und auf die Frage nach den Medikamenten kommt „irgendwas fürs Herz und eine Wassertablette“. In dieser Lage entscheidet sich, wie gut die ersten Minuten laufen.
Diese Angaben werden praktisch immer abgefragt:
- Was ist passiert und seit wann? Der Zeitpunkt ist bei Schlaganfall und Herzinfarkt entscheidend – danach richtet sich, welche Behandlung noch möglich ist.
- Welche Medikamente? Mit Dosis und Uhrzeit. Besonders wichtig: Blutverdünner. Sie ändern das Vorgehen bei jeder Blutung und bei jedem Sturz auf den Kopf grundlegend.
- Welche Vorerkrankungen? Diabetes, Herzschwäche, Niereninsuffizienz, Demenz, Krampfleiden, Schrittmacher.
- Allergien und Unverträglichkeiten, vor allem gegen Medikamente und Kontrastmittel.
- Wie war der Zustand vorher? Das ist die Frage, die am häufigsten nicht beantwortet werden kann und am meisten hilft. Konnte die Person gestern noch allein zur Toilette? War sie orientiert? Eine plötzliche Verwirrtheit bedeutet etwas völlig anderes als eine seit Jahren bestehende.
- Gibt es eine Patientenverfügung? Und wo liegt sie.
- Wer entscheidet, wenn die Person es nicht kann? Bevollmächtigter oder Betreuer, mit Telefonnummer.
Genau diese Punkte deckt die Vorlage auf dieser Seite ab. Ausgefüllt dauert das einmal eine halbe Stunde – und spart im Ernstfall die Viertelstunde, die man nicht hat.
Die drei Dokumente, die im Ernstfall fehlen
- Der aktuelle Medikamentenplan. Nicht der von vor zwei Jahren. Wer mindestens drei Medikamente dauerhaft nimmt, hat Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan vom Hausarzt (§ 31a SGB V). Eine Kopie gehört in die Mappe, eine ins Portemonnaie.
- Die Vorsorgevollmacht. Ohne sie darf auch der Ehepartner nicht ohne Weiteres entscheiden – das Notvertretungsrecht unter Ehegatten gilt nur in engen Grenzen und nur für sechs Monate. Alles dazu unter Rechtliche Vorsorge.
- Die Patientenverfügung. Sie nützt nur, wenn sie auffindbar ist. Im Bankschließfach hilft sie niemandem. In die Mappe gehört mindestens eine Kopie mit dem Hinweis, wo das Original liegt.
Ergänzend sinnvoll: Allergiepass, Blutverdünner-, Schrittmacher- und Diabetikerausweis, der Bescheid über den Pflegegrad und eine kurze Liste der behandelnden Ärzte.
Wo die Mappe hingehört – und wie sie aktuell bleibt
- An einen Ort, den Fremde finden. Innen an die Wohnungstür oder an den Kühlschrank. Rettungsdienste schauen dort, weil sich das eingebürgert hat. Eine Mappe in der Schublade im Schlafzimmerschrank wird nicht gefunden.
- Einen Hinweis an die Tür. Ein Zettel „Notfallmappe am Kühlschrank“ spart Suchzeit.
- Zweite Kopie bei den Angehörigen, dritte im Handschuhfach oder in der Handtasche für unterwegs.
- Ein festes Datum für die Aktualisierung. Am einfachsten: nach jedem Hausarztbesuch kurz drübergehen, und einmal im Jahr komplett neu. Auf jedes Blatt gehört das Datum – ein Plan ohne Datum ist im Zweifel wertlos.
- Nach jedem Krankenhausaufenthalt prüfen. Dort wird die Medikation fast immer geändert, und die Änderung geht zu Hause oft unter.
Warum das dritte Blatt bei Demenz so wichtig ist
Der Teil „Das sollten Sie über mich wissen“ wirkt auf den ersten Blick wie eine nette Zugabe. Tatsächlich ist er für Menschen mit Demenz oft wertvoller als jeder Befund.
Ein Krankenhausaufenthalt ist für sie eine massive Störung: fremde Umgebung, fremde Gesichter, keine Routine, gestörter Schlaf, oft Schmerzen und zu wenig Trinken. Das ist die klassische Konstellation für ein Delir – eine akute Verwirrtheit, die die Liegedauer verlängert, das Sturzrisiko erhöht und aus der viele nicht vollständig zurückkommen.
Was hilft, ist banal und wirkt trotzdem: Wenn das Personal weiß, dass jemand Herr Schneider genannt werden möchte, sein Leben lang Bäcker war, nachts Licht braucht, keine Milch mag und sich durch das Radio beruhigen lässt, dann sind das die Kleinigkeiten, die Panik verhindern. Dazu kommen die praktischen Angaben: Brille, Hörgerät, Zahnprothese. Wer nichts sieht und nichts hört, wird schneller verwirrt – und bekommt im Krankenhaus die Hilfsmittel oft nur, wenn jemand ausdrücklich darauf hinweist.
Deshalb: Dieses Blatt beim Aufnahmegespräch übergeben und darum bitten, dass es in die Akte kommt oder am Bett hängt. Weitere Punkte für den Fall der Fälle stehen in der Krankenhaus-Checkliste.
Passend dazu
Medikamentenplan · Krankenhaus-Checkliste · Rechtliche Vorsorge · Delir
Quellen
Neben meiner Erfahrung aus über 20 Jahren Altenpflege beruht diese Seite auf den folgenden Fachquellen. Die Links führen zum jeweiligen Original.
- § 31a SGB V – bundeseinheitlicher Medikationsplan
- § 1358 BGB – Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – Formulare und Erläuterungen – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Zentrales Vorsorgeregister – Bundesnotarkammer
Tobias Hoffmann – examinierter Pfleger, seit über 20 Jahren in der Altenpflege, Praxisanleiter und Qualitätsbeauftragter. Mehr über mich und woher die Inhalte kommen