Pflege – kurz und leicht erklärt

Verständliches Wissen rund um Pflege, Krankheit und Alter

Schrift

So arbeite ich

Wer Gesundheitsinformationen liest, sollte wissen, wie sie entstehen. Hier steht, woher die Inhalte dieser Website kommen, wie und wie oft ich sie prüfe, wofür ich KI benutze, wie sich die Seite finanziert – und was passiert, wenn mir ein Fehler unterläuft.

Kurz gesagt

Wer hier schreibt

Ich bin Tobias Hoffmann, examinierte Pflegefachkraft mit über 20 Jahren Berufspraxis in der Altenpflege, Qualitätsbeauftragter, Praxisanleiter und verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI. Ich arbeite weiterhin in der direkten Versorgung. Mehr über meinen Weg steht unter Über mich.

Ich betreibe diese Website privat. Sie gibt meine fachliche Einschätzung wieder, nicht die einer Einrichtung, eines Trägers oder eines Arbeitgebers. Was hier steht, entscheide ich allein – niemand bezahlt dafür, dass etwas erwähnt oder weggelassen wird.

Ich bin kein Arzt, Apotheker oder Jurist. Bei medizinischen Fragen stütze ich mich deshalb auf Leitlinien und Fachinformationen, bei rechtlichen auf den Gesetzestext – und ich sage dazu, wann eine Ärztin, die Apotheke oder eine Beratungsstelle die richtige Adresse ist.

Wie eine Seite entsteht

Jede Seite durchläuft denselben Weg – und ist danach nicht fertig, sondern kommt jede Woche wieder auf den Prüfstand.

Der Weg einer Seite 1 Eine Frage aus der Praxis Angehörige, Azubis, Videokommentare 2 Die Quellen lesen Gesetz, Expertenstandard, Leitlinie 3 Verständlich schreiben KI hilft beim Formulieren 4 Jede Aussage prüfen gegen Quelle und eigene Erfahrung 5 Veröffentlichen mit Stand-Datum und Quellenliste Jede Woche: Hat sich etwas geändert? Gesetz, Betrag, Standard – oder ein Hinweis Wenn ja: zurück zu Schritt 4
Fertig ist eine Seite nie: Jede Woche schaue ich, ob sie nachgezogen werden muss.
  1. Eine Frage aus der Praxis. Fast alle Seiten sind aus Fragen entstanden, die mir wirklich gestellt wurden: von Angehörigen, von Auszubildenden, in Kommentaren unter meinen Videos.
  2. Die Quellen lesen. Bevor ein Satz entsteht, lese ich nach, was im Gesetz, im Expertenstandard oder in der Leitlinie steht – im Original, nicht in Zusammenfassungen anderer Ratgeber.
  3. Verständlich schreiben. So, wie ich es einer Angehörigen im Stationsflur erklären würde: kurz, in ganzen Sätzen, ohne Fachchinesisch. Fachbegriffe werden erklärt oder stehen im Glossar.
  4. Jede Aussage prüfen. Beträge, Fristen, Paragrafen, Grenzwerte und Empfehlungen werden mit der Quelle abgeglichen. Was sich nicht belegen lässt, fliegt raus oder wird als Erfahrung gekennzeichnet.
  5. Veröffentlichen. Mit einem Stand-Datum am Ende der Seite und, bei Fachseiten, einer Quellenliste mit Links zu den Originalen.

Welche Quellen zählen

Nicht jede Quelle ist gleich viel wert. Ich halte mich an diese Reihenfolge:

Keine Quelle sind für mich Werbetexte von Herstellern oder Anbietern, Foren und Ratgeberseiten, die selbst keine Belege nennen.

Am Ende jeder Fachseite steht der Abschnitt „Quellen“ – mit Fassung oder Stand und einem Link zum Original, damit du alles selbst nachlesen kannst.

Wie aktuell die Inhalte sind

KI als Werkzeug

Ich nutze KI-Werkzeuge bei der Arbeit an dieser Website: für Entwürfe, zum Kürzen und Umformulieren, beim Gestalten der Grafiken und für die Technik dahinter. Das spart Zeit, die ich lieber ins Prüfen stecke.

Was eine KI vorschlägt, ist für mich ein Entwurf – keine Quelle. Jede fachliche Aussage, jeder Betrag und jede Frist wird vor der Veröffentlichung mit der Originalquelle und meiner Berufserfahrung abgeglichen. Die Verantwortung für jeden Satz auf dieser Website liegt bei mir.

Die Erfahrungen in den Kästen „Aus der Praxis“ sind meine eigenen.

„Aus der Praxis“ und die Schweigepflicht

Auf vielen Seiten stehen Kästen „Aus der Praxis“. Darin beschreibe ich, was ich im Pflegealltag selbst beobachte – zum Beispiel, woran man ein beginnendes Delir oft zuerst bemerkt.

Diese Kästen enthalten keine Namen, keine Zimmernummern, keine Daten und keine Einzelheiten, an denen man Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige oder eine Einrichtung wiedererkennen könnte. Es sind Erfahrungen, keine Fallberichte. Sie ergänzen die Fachinformation, ersetzen sie aber nicht.

Grafiken und Merkblätter

Die Grafiken auf dieser Website sind eigens für sie erstellt. Sie zeigen nur, was auch im Text steht und dort belegt ist. Wo eine Grafik vereinfacht – etwa einen Verlauf über Tage oder Jahre –, steht „schematisch“ dabei.

Die Merkblätter und Vorlagen zum Ausdrucken werden aus dem Text der jeweiligen Seite erzeugt. Ändert sich die Seite, wird das PDF neu erstellt.

Werbung und Unabhängigkeit

Einzelheiten zur Datenverarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung, die Angaben zum Anbieter im Impressum.

Was diese Website nicht kann

Alles hier ist allgemeine Information. Ich kenne deine Situation nicht – deshalb gibt es hier keine Diagnosen und keine individuelle Beratung, auch nicht per E-Mail. Einzelne Bescheide, Gutachten oder Fälle kann ich nicht prüfen. Hinweise auf Fehler und Wünsche für neue Themen nehme ich dagegen gern auf.

Fehler gefunden?

Schreib mir an tobias10003@gmail.com. Am meisten hilft mir: welche Seite, welche Stelle – und, wenn du sie hast, die Quelle, aus der hervorgeht, dass es anders ist.

Ich prüfe jeden Hinweis. Stimmt er, korrigiere ich die Seite, ändere das Stand-Datum und trage wesentliche inhaltliche Korrekturen in die Liste unten ein. Tippfehler und Änderungen an der Gestaltung führe ich dort nicht auf.

Korrekturen

Inhaltliche Korrekturen, neueste zuerst. Die Liste beginnt im September 2026.

Inhaltliche Korrekturen auf dieser Website mit Datum, betroffener Seite und Art der Korrektur.
DatumSeiteWas korrigiert wurde
7. Oktober 2026MangelernährungDort stand, stehende Hautfalten seien im Alter unzuverlässig und besser am Brustbein zu prüfen. Nach der Leitlinie der Europäischen Gesellschaft für klinische Ernährung (ESPEN) sollen Hautfalten-Test, Mundtrockenheit, Gewichtsveränderung und Urinfarbe gar nicht zur Beurteilung einer Austrocknung bei älteren Menschen verwendet werden; verlässlich ist eine Blutuntersuchung.
6. Oktober 2026Pflegekosten & ElternunterhaltAuskunft an das Sozialamt: Nach dem Bundessozialgericht muss ein Kind zunächst nur Angaben zum Einkommen machen, nach dem Vermögen darf erst gefragt werden, wenn das Überschreiten der 100.000-€-Grenze geklärt ist. Geschwister unter der Grenze entlasten nur, soweit sie unterhaltsrechtlich leistungsfähig sind. Bei der Rückforderung von Schenkungen sind auch die Unterhaltspflichten des Beschenkten geschützt.
6. Oktober 2026COPD und MerkblattZweite Prüfung mit dem Wortlaut der Nationalen VersorgungsLeitlinie: Schleimlöser wie ACC sind dort als Dauertherapie zur Vorbeugung von Verschlechterungen eine mögliche Option – für die kurzfristige Einnahme gibt es keine Belege. Hustenstiller nur in Ausnahmefällen. Präzisiert: Spirometrie, Alpha-1-Test für alle Betroffenen, Sauerstoff (Kohlendioxid-Anstieg statt „gedämpfter Atemantrieb“), Impfungen nach STIKO, Folgen einer Verschlechterung, Kontrolle der Inhalationstechnik.
5. Oktober 2026Pflegegrad-RechnerDer Rechner ordnete die Antworten eines Moduls nach dem Anteil an der Höchstpunktzahl einem Schweregrad zu. Das wich von Anlage 2 SGB XI ab und fiel oft zu niedrig aus – besonders bei Verhaltensauffälligkeiten wie nächtlicher Unruhe oder Abwehr. Jetzt gelten die gesetzlichen Punktbereiche, bei Verhalten und Psyche die gesetzlichen Punkte je Häufigkeit (0, 1, 3, 5) und bei der Selbstversorgung die höhere Gewichtung von Essen, Trinken und Toilette.
5. Oktober 2026Tabletten teilen & mörsern, Medikamente & NahrungAls Beispiel für eine Mörser-Anordnung stand „Metoprolol 47,5 mg“ – das ist eine Retardtablette, die nicht zerkleinert werden darf. Ersetzt durch ein nicht retardiertes Beispiel. Außerdem: Bei Ibandronsäure gilt eine Stunde statt 30 Minuten nüchtern und aufrecht; bei Ciprofloxacin mindestens 4 Stunden Abstand nach Milchprodukten.
5. Oktober 2026Schluckstörung und MerkblattDort stand, die Notfallmaßnahmen beim Verschlucken gälten erst, wenn gar kein Husten mehr möglich ist. Richtig nach den Leitlinien des Europäischen Wiederbelebungsrats: sobald das Husten nicht mehr wirkt – Rückenschläge und Heimlich-Handgriff im Wechsel, 112, bei Bewusstlosigkeit Herzdruckmassage.
5. Oktober 2026Leistungsrechner, PflegegradeDer Rechner zeigte den Entlastungsbetrag auch im Pflegeheim an und nannte die Behandlungspflege dort als zusätzliche Kassenleistung – beides gilt nur bei Pflege zu Hause. Der Leistungszuschlag im Heim gilt erst ab Pflegegrad 2, der Beratungsbesuch ist nur bei reinem Pflegegeld Pflicht. Nach versäumter Widerspruchsfrist bleiben auch ein Überprüfungsantrag und bei fehlender Belehrung ein Jahr Frist. Kombinationsleistung jetzt centgenau.
5. Oktober 2026Lungenentzündung, Schlaganfall, Stürze, ArthroseEine im Pflegeheim erworbene Lungenentzündung zählt nach der Leitlinie zu den ambulant erworbenen, nicht zu den Krankenhaus-Pneumonien. Die Lyse ist in ausgewählten Fällen auch nach mehr als viereinhalb Stunden möglich. Sturztraining: mindestens dreimal pro Woche über drei Monate. Paracetamol wird bei Arthrose nicht mehr empfohlen; der Zusammenhang mit Übergewicht betrifft die Fingergelenke.
5. Oktober 2026Geriatrische Reha, Fixierungsfreie Pflege, Hilfsmittel, Verhinderungspflege u. a.Rechtsangaben korrigiert: Reha ohne Kassenprüfung gilt ab 70 Jahren und seit Juli 2022; bei Fixierungen genügt ein ärztliches Zeugnis, die Genehmigungspflicht betrifft Einrichtungen; Genehmigungsfiktion nicht bei Hilfsmitteln zum Behinderungsausgleich, Produktgruppen 1–38, Zuzahlung 5–10 €; Rentenbeiträge laufen bis acht Wochen Urlaub weiter; Anschubfinanzierung jetzt § 45g; erste Kopie der Patientenakte kostenlos; Heimkosten der Eltern nicht nach § 35a absetzbar; Hilfe zur Pflege ab Kenntnis des Sozialamts; weitere Einzelheiten auf Schwerbehinderung, Wohnumfeld, Wohnformen, Heimwahl-Checkliste, Palliativpflege, Stationäre Pflege.
5. Oktober 2026Expertenstandards, Prophylaxen, SIS, GlossarExpertenstandards sind keine Gesetze; § 113a SGB XI wurde 2023 aufgehoben. Die Delir-Leitlinie heißt „Delir im höheren Lebensalter“. Im Strukturmodell heißt der Grundsatz „Immer-so-Beweis“, das sechste Themenfeld ambulant „Haushaltsführung“; Einsicht für Angehörige nur mit Einverständnis oder Vollmacht. Im Glossar korrigiert: digitale Pflegeanwendungen, Heimaufsicht, Mikrolagerung.
5. Oktober 2026Weitere SeitenKleinere Korrekturen und Präzisierungen auf Magen-Darm, Hören & Sehen, Gehirn, Leber, Knochen, Osteoporose, Delir, Demenz, Harnwegsinfekt, Verstopfung, Dosis vergessen, Bedarfsmedikation, Pflegetagebuch, Pflege zu Hause, Rechtliche Vorsorge, Pflegekosten, Eigenanteil-Rechner, Notfallmappe und Werkzeuge – jeweils nach Leitlinie, Gesetz oder Fachinformation.
1. Oktober 2026PflegereformDort stand, Wortlaut und Beträge der Kabinettsfassung seien noch nicht veröffentlicht. Das Bundesgesundheitsministerium hatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung aber bereits mit der Pressemitteilung vom 30. September verlinkt. Beträge, Schwellenwerte, Termine und Übergangsregeln stehen jetzt mit Paragraf auf der Seite. Ergänzt ist außerdem, dass Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, die schon Altersrente beziehen, mit der Regelaltersgrenze enden sollen.
1. Oktober 2026Eigenanteil-Rechner, Stationäre PflegeDort stand, der Pflegesatz sei für alle Pflegegrade gleich und ein höherer Pflegegrad mache das Heim günstiger. Richtig ist: Der Pflegesatz unterscheidet sich je Pflegegrad. Gleich ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für Pflegegrad 2 bis 5 – ein höherer Pflegegrad ändert ihn also nicht. Die Rechnung des Rechners selbst war richtig.
1. Oktober 2026Merkblätter (PDF)Alle Merkblätter und Vorlagen neu erstellt, damit sie den aktuellen Seiten entsprechen. Im Merkblatt Delir wiederholte der Abschnitt „Was Angehörige tun können“ versehentlich die Warnzeichen; in den Merkblättern Nieren und Stürze stand dort nur der Einleitungssatz.
30. September 2026PflegereformKlargestellt: Laut den Erläuterungen des Bundesgesundheitsministeriums zum Referentenentwurf soll der Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 wegfallen. Die frühere Fassung ließ das offen.
30. September 2026Pflegegrade, Widerspruch, Pflegetagebuch, Häufige FragenDort stand, man müsse das Gutachten des Medizinischen Dienstes anfordern. Richtig: Es wird mit dem Bescheid verschickt, sofern man der Übersendung nicht widersprochen hat (§ 18c Abs. 2 SGB XI). Auf der Widerspruch-Seite außerdem „Zeitaufwand“ ersetzt – die Begutachtung misst die Selbstständigkeit, nicht die Zeit.
30. September 2026Ambulante Pflege, Pflegegrade, GlossarBeratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Seit 1. Januar 2026 ist er bei Pflegegrad 4 und 5 nur noch halbjährlich Pflicht, vierteljährlich auf Wunsch. Dort stand noch „vierteljährlich“.
30. September 2026LungenentzündungCOVID-19-Impfung an die STIKO-Empfehlung von Juli 2026 angepasst: jährlich ab 75 statt ab 60 Jahren.
30. September 2026Medikamente aufbewahrenDort stand pauschal, Betäubungsmittel gehörten nie in den Hausmüll. Präzisiert: Unbenutzte gehören zurück in die Apotheke, benutzte Opioid-Pflaster dürfen zusammengefaltet in den Restmüll. Außerdem berichtigt: Das BfArM gibt das Formblatt für den Nachweis vor, Karteikarten und Bücher dafür gibt es im Fachhandel.
30. September 2026Delir, Medikamente über die Sonde, Pflegegrad-RechnerQuellenangaben berichtigt: die aktuelle S3-Leitlinie Delir im höheren Lebensalter statt einer ungenauen Angabe, eine falsch zugeordnete Leitliniennummer ersetzt, und die Begutachtungs-Richtlinien gibt der Medizinische Dienst Bund heraus.
12. September 2026AltersdepressionBeim Silbernetz ergänzt, dass es täglich von 8 bis 22 Uhr erreichbar ist – es stand in einer Liste mit der Überschrift „rund um die Uhr“.
12. September 2026LungenentzündungRSV-Impfung an die STIKO-Empfehlung angepasst: ab 75 Jahren, ab 60 bei schweren Vorerkrankungen oder in einer Pflegeeinrichtung.

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Stand: Oktober 2026. Diese Seite wird ergänzt, sobald sich an der Arbeitsweise etwas ändert oder eine Korrektur dazukommt.