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Bedarfsmedikation – wenn „bei Bedarf“ nicht reicht

Bedarfsmedikation ist gedacht als Sicherheit: etwas gegen Schmerzen, gegen Übelkeit, gegen Unruhe, wenn es akut wird. In der Praxis ist sie die fehleranfälligste Anordnung überhaupt – weil sie die einzige ist, bei der die Pflegekraft entscheidet, ob und wann gegeben wird. Genau deshalb muss sie besonders genau sein.

„Bei Unruhe 1 Tablette“ ist keine Anordnung Es fehlt die Höchstmenge, es fehlt der Mindestabstand, es fehlt, was „Unruhe“ konkret heißt und ab wann der Arzt zu rufen ist. Wer nach einer solchen Zeile handelt, entscheidet die Therapie selbst – und trägt die Folgen selbst.

Was Bedarfsmedikation ist – und was nicht

Bedarfsmedikation ist ein ärztlich angeordnetes Medikament, das nicht zu festen Zeiten, sondern beim Eintreten eines vorher beschriebenen Zustands gegeben wird. Sie ist damit die einzige Anordnung, bei der die Pflege einen Ermessensspielraum hat – aber nur innerhalb der Grenzen, die der Arzt gesetzt hat.

Die Grenze bleibt ärztlich

Pflege entscheidet, ob der beschriebene Fall eingetreten ist. Pflege entscheidet nicht, welches Mittel, wie viel und wie oft. Wer diese zweite Ebene betritt, betreibt Arzneimitteltherapie ohne Anordnung.

Rezeptfreie Mittel sind davon nicht ausgenommen. Paracetamol, ein Abführmittel, ein Erkältungspräparat aus dem Nachttisch – alles, was ein Bewohner in der Einrichtung bekommt, braucht eine Anordnung. Auch der eigene Bestand des Bewohners.

Die sechs Angaben, die jede Anordnung braucht

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft hat dafür Anforderungen formuliert. Sie lassen sich auf sechs Punkte eindampfen:

Bestandteile einer vollständigen Bedarfsanordnung
AngabeBeispielWas ohne sie passiert
Konkreter Anlass „bei Schmerzen über 4 auf der Schmerzskala“ Jede Schicht legt den Anlass anders aus
Wirkstoff, Stärke, Form „Metamizol-Tropfen 500 mg/ml“ Verwechslung von Wirkstärken, falsche Darreichungsform
Einzeldosis, ggf. maximale Einzeldosis „20 Tropfen, max. 40 Tropfen“ Die Dosis wird nach Eindruck gesteigert
Mindestabstand zwischen den Gaben „frühestens nach 6 Stunden“ Nachlegen in kurzen Abständen – der häufigste schwere Fehler
Tageshöchstdosis oder Zahl der Gaben „maximal 4 Gaben in 24 Stunden“ Überdosierung über den Tag verteilt, ohne dass es jemand merkt
Handlungsanweisung bei Wirkungslosigkeit „wenn nach der zweiten Gabe keine Besserung: Arzt informieren“ Die Pflege improvisiert, statt zu melden

Sinnvoll ergänzt wird das durch eine Befristung: Bedarfsanordnungen, die einmal angelegt wurden und nie wieder angesehen werden, sind ein bekanntes Problem. Bei jeder Änderung des Zustands oder der Medikation gehören sie auf den Prüfstand.

Warum so genau: ein Fall

Der Melperon-Fall
  • Angeordnet war Melperon-Lösung bei Bedarf, mit einer Einzeldosis, aber ohne Mindestabstand und ohne Tageshöchstdosis
  • Der Bewohner war stark unruhig. Die Pflegekraft gab die Einzeldosis, sah keine ausreichende Wirkung und wiederholte sie mehrfach in kurzen Abständen
  • Es kam zu Atempausen. Der Notarzt stellte eine lebensbedrohliche Atemdepression durch Überdosierung fest, musste beatmen und ins Krankenhaus einweisen
  • Die Pflegekraft hatte sich an die Anordnung gehalten. Die Anordnung war die Lücke

Der Fall ist von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft als Beispiel dokumentiert worden. Er zeigt das Muster: Nicht die Einzeldosis ist gefährlich, sondern die fehlende Obergrenze – zeitlich wie mengenmäßig.

Der Anlass ist die eigentliche Entscheidung

Die schwierigste Frage bei Bedarfsmedikation ist nicht die Dosis, sondern: Liegt der Fall überhaupt vor? Drei Fallen:

Was dokumentiert werden muss

Untersuchungen in Pflegeheimen zeigen erhebliche Lücken: In einem großen Teil der Fälle war der Grund der Gabe nicht dokumentiert, in einem noch größeren Teil die Wirkung nicht. Das ist nicht nur ein Prüfungsproblem – ohne diese beiden Angaben kann niemand beurteilen, ob die Therapie richtig ist.

Zu jeder Gabe gehören vier Angaben:

💡 Die Wirkungskontrolle ist der Punkt, an dem es im Alltag hakt – sie fällt in die Schicht, in der es gerade eng wird. Ein fester Zeitpunkt hilft: bei Tropfen und Tabletten nach einer Stunde, bei Zäpfchen später. Wer den Termin nicht setzt, vergisst ihn.

Wenn der Bedarf regelmäßig ausgeschöpft wird

Bedarfsmedikation, die jeden Tag bis zur Höchstmenge gebraucht wird, ist keine Bedarfsmedikation mehr. Sie ist ein Hinweis darauf, dass die Basismedikation nicht ausreicht. Dann gehört sie in ärztliche Hand, nicht in die nächste Schicht.

Der Arzt sollte informiert werden, wenn:

Umgekehrt gilt: Eine Bedarfsanordnung, die seit Monaten nie gebraucht wurde, sollte ebenfalls überprüft werden. Untersuchungen legen nahe, dass ein erheblicher Teil der Bewohner die verordnete Bedarfsmedikation gar nicht benötigt. Jede unnötige Anordnung ist eine Gelegenheit für einen Fehler.

Der heikle Fall: Bedarfsmedikation zur Beruhigung

Bei sedierenden Mitteln – Neuroleptika, Benzodiazepinen – hat die Bedarfsanordnung eine zweite Dimension. Ein Medikament, das jemanden so dämpft, dass er das Bett nicht mehr verlässt, wirkt wie eine Fixierung. Rechtlich kann es eine sein.

Mehr dazu unter Fixierungsfreie Pflege und Stürze & Sturzangst.

Für Pflegekräfte: die Prüfsituation

Bedarfsmedikation ist bei Qualitätsprüfungen ein verlässlicher Fundort. Worauf geschaut wird:

Für die Praxisanleitung eignet sich eine einfache Übung: Legen Sie Auszubildenden fünf echte Bedarfsanordnungen aus dem Haus vor und lassen Sie jeweils die fehlende Angabe benennen. Erfahrungsgemäß fehlt in den meisten der Mindestabstand. Das ist unangenehm und genau deshalb lehrreich.

Ein Hinweis zur eigenen Absicherung: Wenn eine Anordnung unvollständig ist, ist Nachfragen keine Formalie, sondern Pflicht. Bis zur Klärung wird nicht gegeben. Wer trotzdem gibt, weil „das immer so gemacht wird“, trägt im Schadensfall mit. Siehe Wer darf Medikamente stellen und geben.

Passend dazu

Wer darf stellen und geben · Schmerz im Alter · Delir · Fixierungsfreie Pflege · Medikamente im Alter · Aufbewahrung & Betäubungsmittel

💡 Eine gute Bedarfsanordnung erkennt man daran, dass zwei Pflegekräfte in derselben Situation gleich handeln würden. Wenn das nicht der Fall ist, fehlt etwas – und zwar nicht in der Pflege, sondern in der Anordnung.

Quellen

Neben meiner Erfahrung aus über 20 Jahren Altenpflege beruht diese Seite auf den folgenden Fachquellen. Die Links führen zum jeweiligen Original.

  1. Anforderungen an die Verordnung und Anwendung von Bedarfsmedikation zur Gewährleistung von Arzneimitteltherapiesicherheit – Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Arzneiverordnung in der Praxis, 2017
  2. Qualitätsprüfungen und Qualitätsdarstellung in der stationären Pflege (QPR, QDVS) – GKV-Spitzenverband
  3. PRISCUS 2.0 – Liste potenziell inadäquater Medikation für ältere Menschen – Mann N.-K. et al., Deutsches Ärzteblatt International 2023;120:3–10

Tobias Hoffmann – examinierter Pfleger, seit über 20 Jahren in der Altenpflege, Praxisanleiter und Qualitätsbeauftragter. Mehr über mich und woher die Inhalte kommen

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich ist im Einzelfall immer die Fachinformation des konkreten Präparats und die ärztliche Anordnung. Diese Seite ersetzt keine Auskunft von Apotheke oder Arzt.