Schwerbehindertenausweis
Pflegegrad und Schwerbehindertenausweis sind zwei verschiedene Dinge – und viele pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf beides, beantragen aber nur eins. Diese Seite erklärt, was der Ausweis bringt, worauf es bei den Merkzeichen ankommt und warum sich ein Widerspruch so oft lohnt.
Pflegegrad und Schwerbehinderung sind zwei verschiedene Dinge
Das ist die häufigste Verwechslung. Beide werden getrennt beantragt, von verschiedenen Stellen geprüft, nach verschiedenen Maßstäben beurteilt – und sie schließen sich nicht aus. Viele pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf beides, beantragen aber nur eins.
| Pflegegrad | Schwerbehindertenausweis | |
|---|---|---|
| Wer entscheidet | Pflegekasse mit Medizinischem Dienst | Versorgungsamt bzw. Landesamt |
| Maßstab | Wie selbstständig ist jemand im Alltag? | Wie stark wirkt sich die Behinderung aus? |
| Ergebnis | Pflegegrad 1 bis 5 | Grad der Behinderung (GdB) 20 bis 100 |
| Bringt | Geld- und Sachleistungen | Nachteilsausgleiche und Steuervorteile |
Als schwerbehindert gilt, wer einen GdB von mindestens 50 hat. Ab GdB 30 kann man sich unter bestimmten Voraussetzungen gleichstellen lassen – das ist vor allem für Berufstätige interessant.
Die Merkzeichen – daran hängt das meiste
Wichtiger als die reine Zahl sind oft die Merkzeichen. Sie stehen im Ausweis und entscheiden über konkrete Vorteile:
| Merkzeichen | Bedeutet | Bringt unter anderem |
|---|---|---|
| G | Erheblich gehbehindert | Freifahrt im Nahverkehr gegen Eigenanteil oder halbe Kfz-Steuer; ab GdB 70 zusätzlich eine Steuerpauschale für Fahrtkosten |
| aG | Außergewöhnlich gehbehindert | Behindertenparkplatz, Parkausweis, höhere Fahrtkostenpauschale |
| B | Begleitperson notwendig | Begleitperson fährt im Nahverkehr und in der Bahn kostenlos mit |
| H | Hilflos | Erhöhter Steuerpauschbetrag, Freifahrt, Befreiung von der Kfz-Steuer |
| Bl | Blind | Blindengeld, erhöhter Pauschbetrag |
| Gl | Gehörlos | Nachteilsausgleiche, Gebärdensprachdolmetscher |
| RF | Befreiung Rundfunkbeitrag | Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag |
Bei Menschen mit fortgeschrittener Demenz kommen häufig die Merkzeichen H und B in Betracht – das wird beim Antrag oft nicht ausdrücklich beantragt und dann auch nicht vergeben. Merkzeichen muss man nennen.
Was der Ausweis konkret bringt
- Steuerlich: der Behinderten-Pauschbetrag – gestaffelt nach GdB, bei den Merkzeichen H, Bl und TBl bis zu 7.400 € im Jahr. Übersicht unter Pflegekosten & Steuern
- Mobilität: Freifahrt im Nahverkehr, Parkerleichterungen, Ermäßigungen bei der Bahn, kostenlose Mitfahrt der Begleitperson
- Im Beruf: Zusatzurlaub von fünf Tagen im Jahr, besonderer Kündigungsschutz, früherer Renteneintritt ohne oder mit geringeren Abschlägen, Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung
- Im Alltag: Ermäßigungen bei Museen, Schwimmbädern, Zoos, Veranstaltungen – oft ohne dass man danach fragen muss, einfach den Ausweis zeigen
- Rundfunkbeitrag: Ermäßigung oder Befreiung mit Merkzeichen RF
Auch für sehr alte Menschen lohnt es sich – der Steuervorteil und die Fahrtkosten gelten unabhängig vom Alter. Der häufige Einwand „dafür bin ich zu alt“ stimmt nicht.
So wird beantragt
- Antrag beim Versorgungsamt – je nach Bundesland heißt es Landesamt für Soziales oder Amt für Versorgung; in Nordrhein-Westfalen ist die Kreis- oder Stadtverwaltung zuständig. Die Formulare gibt es online, in vielen Ländern auch als Online-Antrag
- Alle Erkrankungen angeben – wirklich alle. Der GdB wird nicht einfach addiert, aber jede Erkrankung, die nicht genannt ist, kann auch nicht berücksichtigt werden. Häufig vergessen: Schwerhörigkeit, Sehstörung, Inkontinenz, Depression, chronische Schmerzen, Diabetes-Folgeschäden
- Behandelnde Ärzte auflisten und von der Schweigepflicht entbinden. Das Amt fordert die Befunde selbst an
- Befunde beilegen, die man hat – Arztbriefe, Krankenhausberichte, Reha-Entlassungsberichte. Das beschleunigt das Verfahren erheblich
- Merkzeichen ausdrücklich beantragen, wenn sie infrage kommen
- Auf die Entscheidung warten – das dauert oft mehrere Monate
Bei Ablehnung oder zu niedrigem GdB
Widerspruch innerhalb eines Monats. Das lohnt sich häufig: Ein erheblicher Teil der Widersprüche führt zu einer Verbesserung – meist weil Befunde nachgereicht werden, die das Amt nicht hatte. Kostenlose Unterstützung gibt es bei den Sozialverbänden VdK und SoVD für ihre Mitglieder, dort wird auch das Widerspruchsverfahren geführt.
Verschlechterungsantrag: Wenn neue Erkrankungen dazukommen oder sich der Zustand verschlechtert, kann jederzeit eine Neufeststellung beantragt werden.
Passend dazu
Pflegekosten & Steuern · Pflegegrade & Leistungen · Hören & Sehen · Rechtliche Vorsorge
Quellen
Neben meiner Erfahrung aus über 20 Jahren Altenpflege beruht diese Seite auf den folgenden Fachquellen. Die Links führen zum jeweiligen Original.
- §§ 152 ff. SGB IX – Feststellung der Behinderung, Ausweise, Merkzeichen
- Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) – Grundsätze für den Grad der Behinderung und die Merkzeichen
- § 33b EStG – Behinderten-Pauschbetrag
Tobias Hoffmann – examinierter Pfleger, seit über 20 Jahren in der Altenpflege, Praxisanleiter und Qualitätsbeauftragter. Mehr über mich und woher die Inhalte kommen