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Dosis vergessen, ausgespuckt oder erbrochen – was jetzt?

Es passiert in jeder Wohnung und in jedem Wohnbereich: Eine Tablette wurde vergessen, liegt unter dem Kopfkissen oder kommt zehn Minuten später zurück. Die häufigste Reaktion – beim nächsten Mal eben zwei nehmen – ist fast immer die falsche. Diese Seite gibt eine Orientierung, sagt aber auch klar, wo Orientierung nicht reicht.

Die eine Regel, die immer gilt: nie doppelt Eine vergessene Dosis wird nicht dadurch ausgeglichen, dass die nächste verdoppelt wird. Das erhöht das Risiko für Nebenwirkungen, ohne den Nutzen zu verdoppeln – bei manchen Wirkstoffen erheblich. Im Zweifel wird ausgelassen, nicht nachgelegt.

Die Grundregel

Bei einer vergessenen Dosis stehen sich zwei Risiken gegenüber: der Wirkungsverlust, wenn nichts nachgeholt wird, und die Überdosierung, wenn falsch nachgeholt wird. Welches Risiko schwerer wiegt, hängt vom Wirkstoff ab – und genau deshalb gibt es keine Antwort, die für alle Medikamente stimmt.

Zuerst in die Packungsbeilage

Die meisten Beipackzettel haben einen eigenen Abschnitt: „Wenn Sie die Einnahme vergessen haben“. Steht dort etwas, gilt das – und nichts anderes. Erst wenn dort nichts steht, hilft eine allgemeine Faustregel weiter.

Die Drittel-Regel

Für viele Medikamente ohne besondere Vorgabe gibt es eine verbreitete, vorsichtige Faustregel: Ist weniger als ein Drittel der Zeit bis zur nächsten planmäßigen Einnahme vergangen, kann die Dosis nachgeholt werden. Danach wird sie ausgelassen und im gewohnten Rhythmus weitergemacht.

Drittel-Regel als Orientierung bei vergessener Einnahme
Einnahmen pro TagAbstandNachholen, wenn seit dem Termin weniger vergangen ist als
1 ×24 Stunden8 Stunden
2 ×12 Stunden4 Stunden
3 ×8 Stunden2 Stunden 40 Minuten

Die Regel ist eine Orientierung, kein Gesetz. Sie taugt für Mittel mit ausreichender therapeutischer Breite – viele Blutdrucksenker, viele Magenmittel, Vitamin D. Sie taugt nicht für die Wirkstoffe im nächsten Abschnitt.

Erst in den Beipackzettel schauen. Steht dort nichts: Die Drittel-Regel nachholen auslassen 1× täglich bis 8 Std. nachholen 2× täglich bis 4 Std. nachholen 3× täglich bis 2 Std. 40 nachholen 0 6 12 18 24 Stunden seit dem vergessenen Termin Gilt nicht – hier immer nachfragen: Gerinnungshemmer, Insulin, Parkinson-Mittel, Antiepileptika, Antibiotika, Wochenspritzen
Eine vergessene Dosis wird nie ausgeglichen, indem man die nächste verdoppelt. Im Zweifel: Apotheke fragen.

Wo die Drittel-Regel nicht gilt

Bei diesen Gruppen wird nicht nach Faustregel entschieden, sondern nachgefragt – in der Apotheke, in der Praxis, in der Einrichtung bei der Fachkraft:

Wenn kurz nach der Einnahme erbrochen wird

Hier ist die entscheidende Größe die Zeit. Je kürzer der Abstand zwischen Einnahme und Erbrechen, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Wirkstoff noch nicht aufgenommen wurde.

💡 Der Zeitpunkt ist die einzige Information, die später niemand mehr rekonstruieren kann. Wer sie notiert – Uhrzeit der Gabe, Uhrzeit des Erbrechens, was zu sehen war –, macht die ärztliche Entscheidung überhaupt erst möglich.

Ausgespuckt, versteckt, im Mund behalten

Bei Menschen mit Demenz oder mit Schluckstörungen ist das der häufigere Fall – und er wird oft als Vergesslichkeit verbucht, obwohl er etwas anderes bedeutet.

Was dahinterstecken kann
  • Eine Schluckstörung: die Tablette bleibt im Mund, weil das Schlucken nicht mehr funktioniert
  • Ein bitterer Geschmack, eine zu große Tablette, ein trockener Mund
  • Eine bewusste Ablehnung – die zu respektieren ist, solange der Mensch entscheiden kann
  • Ein Delir oder eine neue Verschlechterung, die sich hier zuerst zeigt

Was in jedem Fall gilt: Die Tablette wird gesucht. Eine Tablette, die im Bett, im Ärmel oder auf dem Boden liegt, ist eine Gefahr für den nächsten Menschen, der sie findet – besonders in einem Wohnbereich mit mobilen Bewohnern.

Was nicht gilt: Untermischen ins Essen, damit es „endlich klappt“. Das ist ein Eingriff in die Selbstbestimmung mit eigener rechtlicher Grundlage, kein pflegerischer Kniff. Siehe Tabletten teilen und mörsern und Rechtliche Vorsorge.

Warum es passiert – und was hilft

Wer eine Dosis vergisst, ist selten nachlässig. Meist stimmt etwas an den Umständen nicht:

Eine Übersicht zum Ausdrucken gibt es unter Medikamentenplan.

Für Pflegekräfte: melden statt reparieren

In der Einrichtung ist die vergessene Dosis kein Alltagsproblem, sondern ein dokumentationspflichtiges Ereignis. Der Reflex, es leise auszugleichen, ist verständlich und falsch.

Passend dazu

Medikamente im Alter · Wer darf stellen und geben · Medikamente und Nahrung · Medikamentenplan · Demenz · Medikamente aufbewahren

💡 Wenn regelmäßig Dosen vergessen werden, ist die richtige Frage nicht, wie man sie nachholt, sondern ob der Plan noch zum Menschen passt. Fünf Einnahmezeiten sind für niemanden ein Naturgesetz.

Quellen

Neben meiner Erfahrung aus über 20 Jahren Altenpflege beruht diese Seite auf den folgenden Fachquellen. Die Links führen zum jeweiligen Original.

  1. Fach- und Gebrauchsinformationen der Hersteller – jeweils Abschnitt zur vergessenen Einnahme bzw. zur Art der Anwendung
  2. Arzneimittel nach Erbrechen nachdosieren – ja oder nein? – Deutsche Apotheker Zeitung, Juli 2025

Tobias Hoffmann – examinierter Pfleger, seit über 20 Jahren in der Altenpflege, Praxisanleiter und Qualitätsbeauftragter. Mehr über mich und woher die Inhalte kommen

Stand: Oktober 2026. Die Drittel-Regel ist eine Orientierung für Wirkstoffe ohne eigene Vorgabe. Maßgeblich ist immer die Packungsbeilage des konkreten Präparats; bei den genannten kritischen Wirkstoffgruppen ist ärztlicher oder apothekerlicher Rat einzuholen. Diese Seite ersetzt keine Auskunft von Apotheke oder Arzt.