Zahn- und Mundgesundheit im Alter
Ein wunder Mund tut bei jedem Bissen weh. Wer schlecht kauen kann, isst weniger, spricht ungern und zieht sich zurück. Trotzdem gerät der Mund in der Pflege leicht aus dem Blick. Diese Seite erklärt, welche Probleme im Alter häufig sind, wie die tägliche Mundpflege und die Pflege einer Prothese gelingen, was bei Mundtrockenheit hilft, wann du zum Zahnarzt solltest und welche Leistungen die Krankenkasse für Menschen mit Pflegegrad zahlt.
Warum der Mund im Alter so wichtig ist
Gesunde Zähne und eine gesunde Mundschleimhaut sind die Voraussetzung, um gut zu essen, deutlich zu sprechen und sich wohlzufühlen. Der Expertenstandard „Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ hält fest: Probleme im Mundbereich treten sehr häufig auf.
Die Zähne halten heute länger. Nach der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (2025) sind nur noch 5 von 100 Menschen zwischen 65 und 74 Jahren ganz ohne eigene Zähne. Dafür haben 85 von 100 eine Erkrankung des Zahnfleischs und des Zahnhalteapparats (Parodontitis), jeder Zweite eine schwere.
Mit Pflegebedarf sieht es schlechter aus. In der Vorgängerstudie (Daten von 2014) war gut jeder zweite pflegebedürftige Mensch zwischen 75 und 100 Jahren völlig zahnlos. Fast jeder Dritte brauchte Hilfe bei der täglichen Mundhygiene – je höher der Pflegebedarf, desto häufiger.
Wer schlecht kauen kann oder Schmerzen im Mund hat, isst oft weniger. Mehr dazu unter Mangelernährung.
Die häufigsten Probleme im Mund
Zahnfleischentzündung und Parodontitis
Hauptursache sind bakterielle Beläge auf den Zähnen. Bei einer Zahnfleischentzündung ist das Zahnfleisch gerötet oder geschwollen und blutet oft beim Putzen. Greift die Entzündung auf den Zahnhalteapparat über, spricht man von Parodontitis: Die Zahnhälse werden sichtbar („lange Zähne“), das Zahnfleisch schmerzt, es kommt zu Mundgeruch, später können Zähne wackeln oder sich verschieben. Rauchen und Diabetes begünstigen beides.
Karies an den Zahnhälsen
Wenn das Zahnfleisch zurückgeht, liegen die Zahnwurzeln frei. Dort kann Karies entstehen (Wurzelkaries). Zur Vorbeugung empfiehlt die zahnärztliche Leitlinie eine höher dosierte Fluorid-Zahnpasta. Sie ist verschreibungspflichtig – frag in der Zahnarztpraxis, ob sie sinnvoll ist.
Mundtrockenheit
Eine mögliche Ursache sind Nebenwirkungen von Medikamenten. Genug zu trinken hilft dagegen. Was hilft, steht unter Trockener Mund.
Pilzbefall (Soor)
Typisch ist ein weißer Belag auf der Schleimhaut, der sich abstreifen lässt. Darunter zeigen sich rote, entzündete, oft leicht blutende Stellen. Der Mund fühlt sich pelzig an, die Zunge kann brennen, der Geschmack verändert sich. Gefährdet sind unter anderem Menschen mit Zahnprothese, mit Diabetes, unter bestimmten Medikamenten wie Breitspektrum-Antibiotika, mit geschwächter Abwehr und Pflegebedürftige, die wenig essen und trinken oder über eine Sonde ernährt werden. Bei Verdacht die Ärztin, den Arzt oder den Pflegedienst informieren. Soor wird mit Pilzmitteln behandelt. Siehe auch Soor im Glossar.
Druckstellen und eine Prothese, die nicht mehr sitzt
Druckstellen und eine schlecht sitzende Prothese zählen zu den Warnzeichen, die zahnärztlich abgeklärt werden sollten. Das Essen wird sonst mühsam. Eine schlecht sitzende Prothese gehört in die Zahnarztpraxis.
Praxis-Hinweis: Nach starkem Abnehmen sitzt eine Prothese oft nicht mehr richtig. Mehr Haftcreme löst das Problem nicht.
Zeitnah abklären lassen: Schmerzen, Rötungen, Schwellungen, Blutungen, Druckstellen, gelbliche Beläge, Krusten, häufig eingerissene Mundwinkel, lockere Zähne, Mundtrockenheit, starker Mundgeruch, Geschmacksverlust, anhaltende Probleme beim Kauen oder Schlucken und eine Prothese, die schlecht sitzt.
Jede Veränderung der Mundschleimhaut, die länger als zwei Wochen besteht, abklären lassen – zum Beispiel ein weißer oder grauer Fleck, der sich nicht abwischen lässt, oder eine wunde Stelle, die nicht abheilt. Dahinter kann auch ein Mundhöhlenkrebs stecken. Solche Stellen werden leicht für eine Druckstelle oder einen Biss gehalten. Auch eine Prothese, die plötzlich schlechter sitzt, kann ein Hinweis sein.
Noch am selben Tag ärztlich oder zahnärztlich ansehen lassen: eine dicke Wange oder Schwellung am Kiefer mit Fieber, oder wenn sich der Mund kaum noch öffnen lässt. Hört eine Blutung nach einer Zahnbehandlung trotz Draufbeißen auf einen Tupfer nicht auf, die Praxis oder den zahnärztlichen Notdienst anrufen – vor allem bei Blutverdünnern.
Sofort 112, wenn zur Schwellung Atemnot oder Schluckbeschwerden kommen oder die Schwellung zum Auge oder zum Hals zieht – und wenn jemand eine Prothese oder ein Stück davon verschluckt hat und hustet oder schlecht Luft bekommt.
Praxis-Hinweis: Die Regeln „noch am selben Tag“ und „sofort 112“ sind allgemeine Erste-Hilfe-Regeln, keine Aussagen der unten genannten Quellen.
Tägliche Mundpflege – so geht’s
- Zweimal täglich zwei Minuten putzen, am besten morgens und abends.
- Zahnpasta mit Fluorid, eine erbsengroße Menge reicht. Danach nicht mit Wasser nachspülen – dann bleibt das Fluorid länger an den Zähnen.
- Weiche Zahnbürste. Bei schwacher Hand helfen Zahnbürsten mit dickem Griff oder Griffverstärker. Eine elektrische Zahnbürste kann gut reinigen – manche Menschen stört aber das Geräusch oder die Vibration.
- Eine feste Reihenfolge hilft, nichts zu vergessen: erst die Kauflächen, dann die Außenseiten, zuletzt die Innenseiten.
- Zahnzwischenräume regelmäßig, mehrmals in der Woche, reinigen. Am besten eignen sich Zahnzwischenraum-Bürstchen mit weichen Borsten. Mit Zahnseide verletzt man das Zahnfleisch leichter.
- Zunge mit einem Zungenreiniger von hinten nach vorn reinigen, aber nicht zu tief in den Mund – sonst kommt ein Würgereiz.
- Haltung: Kopf oder Oberkörper leicht nach vorn geneigt. So läuft weniger in den Rachen, und die Gefahr, sich zu verschlucken, sinkt. Mehr unter Schluckstörung.
- Hinschauen: Bei der Mundpflege einmal in den Mund schauen – auf Rötungen, Beläge, Druckstellen und Wunden.
Mundspüllösungen: Bei medizinischen Mundspülungen, etwa mit Chlorhexidin, vorher ärztlichen oder zahnärztlichen Rat einholen.
Bei Sondenernährung fehlt das Kauen, und die Gefahr für Pilzbefall steigt. Mundpflege bleibt deshalb wichtig – lass dich dazu zahnärztlich und pflegefachlich beraten.
Praxis-Hinweis: Auch wer keine eigenen Zähne mehr hat, braucht Mundpflege – Zunge und Schleimhaut sanft reinigen und dabei auf Veränderungen achten.
Zahnprothese pflegen
- Täglich reinigen: mit einer Prothesenbürste und Zahnpasta unter leicht fließendem Wasser.
- Ein Handtuch ins Waschbecken legen – dann zerbricht die Prothese nicht, wenn sie herunterfällt.
- Dreimal pro Woche intensiv reinigen mit einer Reinigungstablette oder einem Reinigungsschaum, danach gründlich abspülen. Prothesenreiniger sind nicht für die eigenen Zähne geeignet.
- Über Nacht: die gereinigte Prothese trocken in einer offenen Prothesendose aufbewahren. Nie in ein Papiertuch wickeln.
- Teilprothesen nur dann nachts im Mund lassen, wenn die Zahnärztin oder der Zahnarzt das empfohlen hat.
- Mindestens einmal im Jahr die Prothese in der Zahnarztpraxis professionell reinigen lassen.
- Bevor die Prothese wieder eingesetzt wird, den Mund ansehen: Druckstellen, Rötungen oder Beläge?
Trockener Mund – was hilft
- Genug trinken, etwa 1,5 Liter am Tag – wenn ärztlich nichts anderes festgelegt ist. Bei Herzschwäche oder einer Nierenerkrankung gilt oft eine andere Trinkmenge. Mehr unter Austrocknung.
- Wasserreiche Lebensmittel wie Gurke, Melone, Kompott oder Suppe.
- Den Speichel anregen: zuckerfreie weiche Bonbons, Eiswürfel, gefrorene Fruchtstücke oder Sorbet. Achtung: Bei einer Schluckstörung kann man sich daran verschlucken.
- Den Mund spülen mit Kamillen-, Fenchel- oder Salbeitee.
- Speichelersatz als Gel oder Spray und Hafttabletten gibt es in der Apotheke. Manche Mittel können bei längerem Gebrauch den eigenen Zähnen schaden – deshalb vorher in der Zahnarztpraxis beraten lassen.
- Medikamente prüfen lassen: Manche Medikamente machen den Mund trocken. Nach der Richtlinie für die zahnärztliche Vorsorge bei Pflegebedürftigen kann die Zahnarztpraxis das bei Bedarf mit den behandelnden Ärzten besprechen. Medikamente nie selbst absetzen. Mehr unter Medikamente im Alter.
Wenn jemand die Mundpflege ablehnt
Gerade Menschen mit Demenz wehren sich manchmal gegen die Zahnbürste. Das ist kein böser Wille. Der Ratgeber des Zentrums für Qualität in der Pflege empfiehlt:
- Nicht drängen. Lieber später noch einmal versuchen oder eine andere Person fragen.
- Nach dem Grund suchen: Schmeckt die Zahnpasta unangenehm? Riechen die Handschuhe? Stört das Geräusch der elektrischen Zahnbürste?
- Ruhe schaffen und Schritt für Schritt in kurzen Sätzen sagen, was als Nächstes passiert.
Praxis-Hinweis: Hinter Abwehr bei der Mundpflege oder beim Essen können auch Schmerzen im Mund stecken. Dann den Mund ansehen und zahnärztlich abklären lassen.
Mundpflege und Lungenentzündung
Gute Mundpflege wird in Pflegeheimen oft eingesetzt, um einer Lungenentzündung vorzubeugen. Die Überlegung dahinter: Wer sich verschluckt, kann Speichel mit Bakterien aus dem Mund in die Lunge einatmen.
Wie stark sie schützt, ist aber nicht sicher. Eine Cochrane-Übersicht von 2022 hat sechs Studien in Pflegeheimen ausgewertet. Ob eine professionelle Mundpflege durch Fachpersonal Lungenentzündungen verhindert, ließ sich nicht feststellen. Es gab nur einen Hinweis mit geringer Sicherheit: In zwei Studien starben nach zwei Jahren weniger Menschen an einer Lungenentzündung.
Das heißt: Mundpflege lohnt sich – für das Essen, das Wohlbefinden und möglicherweise auch für die Lunge. Ein sicherer Schutz ist sie nicht.
Praxis-Hinweis: Zur Vorbeugung gehören auch Impfungen, aufrechtes Sitzen beim Essen und das Erkennen einer Schluckstörung. Mehr unter Lungenentzündung vorbeugen.
Was die Krankenkasse zahlt
Zusätzliche Leistungen bei Pflegegrad
Wer einen Pflegegrad hat oder Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen bekommt, hat nach § 22a SGB V Anspruch auf zusätzliche zahnärztliche Vorsorge. Nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses gibt es einmal pro Kalenderhalbjahr (Januar bis Juni und Juli bis Dezember):
- Mundgesundheitsstatus: Die Zahnarztpraxis erfasst, wie gut Zähne, Zahnfleisch, Mundschleimhaut und Zahnersatz gepflegt sind.
- Individueller Mundgesundheitsplan: Er hält fest, welche Pflege nötig ist, wie oft und ob der Mensch das selbst schafft, Hilfe braucht oder die Pflege ganz übernommen werden muss.
- Mundgesundheitsaufklärung: eine Anleitung zur Pflege von Zähnen, Zahnfleisch und Prothese – auch für Angehörige und Pflegekräfte.
- Entfernung von Zahnstein (harte Zahnbeläge).
Das Ergebnis gibt es als Ausdruck. Mit Zustimmung des pflegebedürftigen Menschen können Angehörige und Pflegedienst ihn nutzen. Sprich die Zahnarztpraxis ausdrücklich auf diese Leistungen an.
Zum Ausdrucken und Mitnehmen: Der Gemeinsame Bundesausschuss erklärt die Leistungen in einem Merkblatt – Merkblatt des G-BA (PDF) und in Leichter Sprache (PDF).
Wenn der Weg in die Praxis nicht mehr geht
- Hausbesuch: Für Menschen mit Pflegegrad, die wegen ihrer Pflegebedürftigkeit nicht oder nur mit großem Aufwand in die Praxis kommen, ist eine zusätzliche Vergütung für den zahnärztlichen Besuch vorgesehen (§ 87 Abs. 2i SGB V). Frag in deiner Zahnarztpraxis, ob sie Hausbesuche macht.
- Im Pflegeheim: Pflegeheime haben bei Bedarf Kooperationsverträge mit Zahnarztpraxen zu schließen (§ 119b SGB V). Die Kooperationspraxis untersucht neue Bewohner zeitnah und alle Bewohner bis zu zweimal im Jahr und leitet das Pflegepersonal an – aber nur, wenn der Bewohner oder sein rechtlicher Vertreter zustimmt. Wer möchte, behält die eigene Zahnarztpraxis.
- Fahrten zur Praxis: Bei Pflegegrad 4 oder 5, bei Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität oder mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), Bl (blind) oder H (hilflos) im Schwerbehindertenausweis muss die Krankenkasse eine verordnete Fahrt mit Taxi oder Mietwagen zur ambulanten Behandlung nicht vorher genehmigen. Auch die Zahnarztpraxis kann die Fahrt verordnen. Für einen Krankentransportwagen braucht es weiterhin eine Genehmigung.
Für alle gesetzlich Versicherten
Zwei zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen im Jahr, die Entfernung von Zahnstein einmal im Jahr und alle zwei Jahre eine Untersuchung auf Parodontitis zahlt die Krankenkasse. Eine professionelle Zahnreinigung muss man in der Regel zumindest teilweise selbst zahlen.
Was Angehörige tun können
- Mindestens einmal im Jahr zur Zahnärztin oder zum Zahnarzt – auch bei Pflegebedürftigkeit und auch mit Vollprothese.
- Mit Pflegegrad nach den halbjährlichen Leistungen fragen und den Mundgesundheitsplan zu Hause griffbereit halten.
- Nur so viel helfen wie nötig. Wer noch selbst putzen kann, putzt selbst. Du hilfst dort, wo es nicht mehr gründlich gelingt.
- Die Ausstattung anpassen: weiche Bürste, dicker Griff, Zahnzwischenraum-Bürstchen, Prothesenbürste und -dose.
- Auf Warnzeichen achten (Praxis-Hinweis): weniger essen, Essen im Mund behalten, Prothese ständig herausnehmen, Mundgeruch, Abwehr beim Zähneputzen.
- Medikationsplan zur Zahnarztpraxis mitnehmen (Praxis-Hinweis) – besonders bei Blutverdünnern und bei Knochenmitteln gegen Osteoporose. Blutverdünner nie eigenmächtig absetzen.
- Bei Knochenmitteln wie Alendronsäure kann selten der Kieferknochen geschädigt werden. Nach der Fachinformation gehören gute Mundhygiene und regelmäßige Zahnarztkontrollen dazu. Lockere Zähne, Schmerzen oder Schwellungen im Mund sofort ärztlich oder zahnärztlich melden.
- Vor dem Krankenhaus Prothese, Dose und Zahnbürste einpacken und den Namen auf die Dose schreiben (Praxis-Hinweis). Mehr unter Krankenhaus und Entlassung.
Mundgesundheit in der Pflege
Der Expertenstandard „Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ des DNQP beschreibt, was Pflegefachkräfte tun:
- Einschätzen: zu Beginn der Pflege eine erste Einschätzung (Screening), die in Abständen wiederholt wird. Bei Problemen folgt eine genauere Einschätzung (Assessment), bei Bedarf mit zahnärztlicher Hilfe.
- Planen: die Maßnahmen gemeinsam mit dem Menschen, den Angehörigen und den anderen Berufsgruppen.
- Informieren, schulen und beraten – so, dass der Mensch so viel wie möglich selbst machen kann.
- Durchführen in Abstimmung mit dem Menschen.
- Überprüfen: regelmäßig und bei Anlass, ob die Ziele erreicht werden.
Die Einrichtung braucht dafür eine Verfahrensregelung, geeignetes Material und Zugang zu weiterer Expertise, etwa zahnärztlicher. Nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kann der Mundgesundheitsplan der Zahnarztpraxis mit Zustimmung als Anlage zum Pflegeplan genutzt werden.
Aus der Pflegepraxis: Mundpflege gehört bei jedem Menschen mit Pflegebedarf in die Pflegeplanung – mit Zeitpunkt, Hilfsmitteln und dem, was der Mensch selbst schafft. Weitere Hinweise zur Soorprophylaxe stehen unter Prophylaxen.
Häufige Fragen
Wie oft sollten ältere Menschen zum Zahnarzt?
Mindestens einmal im Jahr zur Vorsorge. Wer einen Pflegegrad hat, kann jedes Kalenderhalbjahr zusätzliche Vorsorgeleistungen bekommen: Mundgesundheitsstatus, Mundgesundheitsplan, Aufklärung und Zahnsteinentfernung.
Muss die Zahnprothese nachts raus?
Nach dem Ratgeber des Zentrums für Qualität in der Pflege wird die gereinigte Prothese über Nacht trocken in einer offenen Prothesendose aufbewahrt. Teilprothesen bleiben nachts nur im Mund, wenn die Zahnarztpraxis das empfohlen hat. Im Zweifel dort nachfragen.
Kommt der Zahnarzt auch nach Hause?
Manche Zahnarztpraxen machen Hausbesuche. Für Menschen mit Pflegegrad, die nicht oder nur mit großem Aufwand in die Praxis kommen können, ist dafür eine zusätzliche Vergütung vorgesehen. Am besten in der eigenen Praxis fragen. Im Pflegeheim kann die Zahnärztin oder der Zahnarzt über einen Kooperationsvertrag kommen.
Was ist der weiße Belag im Mund?
Ein weißer Belag, der sich abstreifen lässt und darunter rote, wunde Stellen zeigt, ist oft ein Pilzbefall (Soor). Das gehört ärztlich behandelt. Ein weißer oder grauer Fleck, der sich nicht abwischen lässt, oder jede andere Veränderung, die länger als zwei Wochen besteht, sollte zahnärztlich oder ärztlich abgeklärt werden.
Was hilft gegen einen trockenen Mund?
Genug trinken, sofern ärztlich nichts anderes gilt, wasserreiche Lebensmittel, zuckerfreie weiche Bonbons und Speichelersatz nach zahnärztlicher Beratung. Auch Medikamente können die Ursache sein – das sollte ärztlich geprüft werden. Medikamente nicht selbst absetzen.
Schützt Mundpflege vor Lungenentzündung?
Sie gilt als wichtiger Teil der Vorbeugung. Ob professionelle Mundpflege Lungenentzündungen verhindert, konnte eine Cochrane-Übersicht von 2022 aber nicht sicher zeigen. Es gibt einen Hinweis mit geringer Sicherheit, dass weniger Menschen daran sterben.
🖨️ Merkblatt zum Mitnehmen: Mundpflege, Prothesenpflege, die Warnzeichen und was die Kasse bei Pflegegrad zahlt auf einer Seite – zum Ausdrucken für das Badezimmer oder zum Weitergeben. Merkblatt als PDF
Passend dazu
Schluckstörung · Lungenentzündung · Mangelernährung · Prophylaxen · Demenz · Diabetes
Quellen
Neben meiner Erfahrung aus über 20 Jahren Altenpflege beruht diese Seite auf den folgenden Fachquellen. Die Links führen zum jeweiligen Original.
- Expertenstandard Förderung der Mundgesundheit in der Pflege – Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), Osnabrück 2023 (Standardtext Stand August 2021; Auszug: Präambel, Standardaussage und Kriterien)
- § 22a SGB V – Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen – Gesetzestext
- Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen – Gemeinsamer Bundesausschuss, zuletzt geändert am 15.12.2022, in Kraft seit 15.02.2023, §§ 1 bis 8
- Zusätzliche zahnärztliche Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen – Patienteninformation des Gemeinsamen Bundesausschusses, Stand Juli 2018
- Zusätzliche Leistungen zur Mund-Gesundheit – Merkblatt in Leichter Sprache – Gemeinsamer Bundesausschuss
- § 87 Abs. 2i und 2j SGB V – zusätzliche Leistungen für das Aufsuchen von Pflegebedürftigen – Gesetzestext
- § 119b SGB V – Ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen – Gesetzestext
- Die Kooperation nach § 119b SGB V zwischen dem niedergelassenen Zahnarzt und dem Pflegeheim – IWW Zahnärzte Praxis (Fachpresse, ergänzend)
- Rahmenvereinbarung kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von stationär Pflegebedürftigen – Anlage 12 zum Bundesmantelvertrag Zahnärzte, KZBV und GKV-Spitzenverband, Fassung vom 06.11.2019, zuletzt geändert 29.09.2020
- Krankenbeförderung – Gemeinsamer Bundesausschuss, Ausnahmen für Fahrten zur ambulanten Behandlung
- Ratgeber Mundpflege – Praxistipps für den Pflegealltag – Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP), 10. Auflage 2024
- S3-Leitlinie Kariesprävention bei bleibenden Zähnen – grundlegende Empfehlungen – DGZ und DGZMK, AWMF-Registernummer 083-021, Version 2.0, Stand 28.01.2025, gültig bis 27.01.2030
- Zahnfleischentzündung und Parodontitis – gesund.bund.de, Bundesministerium für Gesundheit mit IQWiG, Stand 28.08.2024
- Pilzinfektion der Mundhöhle – gesund.bund.de, Bundesministerium für Gesundheit mit IQWiG, Stand 23.08.2024
- Mundhöhlenkrebs – Patientenleitlinie – Leitlinienprogramm Onkologie, Deutsche Krebshilfe, Stand September 2021
- Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS • 6): Statement zur Pressekonferenz – Jordan A. R., Institut der Deutschen Zahnärzte, 17.03.2025
- Fünfte Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS V) – Kurzfassung – Institut der Deutschen Zahnärzte, 2016 (Daten 2014)
- Fachinformation Alendronsäure dura 70 mg Tabletten – Stand Juni 2026, Abschnitt 4.4: Kieferosteonekrose
- Oral care measures for preventing nursing home-acquired pneumonia – Cao Y. u. a., Cochrane Database of Systematic Reviews 2022
- ICD-10-GM K05: Gingivitis und Krankheiten des Parodonts – gesund.bund.de
Tobias Hoffmann – examinierter Pfleger, seit über 20 Jahren in der Altenpflege, Praxisanleiter und Qualitätsbeauftragter. Mehr über mich und woher die Inhalte kommen